In der Hausratversicherung Komfort der Allianz ist Ihr Hausrat am vereinbarten Versicherungsort geschützt – dazu zählen die im Versicherungsschein genannte Wohnung mit allen bewohnten Räumen, Keller- und Speicherabteilen, Balkonen und Garagen sowie Gemeinschaftsräume auf dem Grundstück. Erfahren Sie hier, welche Orte konkret abgedeckt sind.
Ihr Hausrat ist an Ihrem Versicherungsort versichert. Das sind folgende Orte:
Wohnung:
Ihre im Versicherungsschein genannte Wohnung. Zur Wohnung gehören:
- alle Räume, die Sie bewohnen und privat nutzen
- Keller- und Speicherabteile
- Loggien, Balkone, überdachte Terrassen
- Räume in Nebengebäuden
- Garagen, auch wenn sie sich nicht auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden
Gemeinschaftsräume:
Gemeinschaftsräume auf dem Grundstück, auf dem sich auch die versicherte Wohnung befindet.
Beispiel: Fahrradschuppen, Waschkeller, Treppenhaus
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt an dem Ort, an dem sich Ihr Hausrat üblicherweise befindet. Das umfasst Ihre Wohnung mit allen privat genutzten Räumen sowie zugehörige Bereiche wie Keller, Balkon, Garage oder Nebengebäude. Auch gemeinschaftlich genutzte Räume auf demselben Grundstück – etwa ein Waschkeller oder ein Fahrradschuppen – gehören dazu. Diese Übersicht ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Wohnung gilt als Versicherungsort?
Als Versicherungsort gilt die im Versicherungsschein genannte Wohnung.
Ist meine Garage mitversichert, wenn sie nicht auf dem Grundstück liegt?
Ja. Garagen gehören zur Wohnung, auch wenn sie sich nicht auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden.
Gehören Keller und Speicher zum Versicherungsort?
Ja. Keller- und Speicherabteile gehören zur versicherten Wohnung.
Sind Gemeinschaftsräume abgedeckt?
Ja. Versichert sind Gemeinschaftsräume auf dem Grundstück, auf dem sich auch die versicherte Wohnung befindet, zum Beispiel Fahrradschuppen, Waschkeller oder Treppenhaus.
Zählen Balkone und Terrassen zum Versicherungsort?
Ja. Loggien, Balkone und überdachte Terrassen gehören zur versicherten Wohnung.