Wenn abhandengekommene Sachen in der Hausratversicherung Komfort der Allianz wieder auftauchen, gelten klare Regeln: Sie müssen den Fund unverzüglich melden und sich – falls bereits eine Entschädigung gezahlt wurde – innerhalb eines Monats entscheiden, ob Sie die Sache zurückhaben möchten.
Meldepflicht beim Wiederauffinden:
Wenn abhandengekommene Sachen wieder auftauchen, müssen Sie uns dies unverzüglich melden.
Wenn bereits eine Entschädigung gezahlt wurde:
Haben wir für die Sache bereits eine Entschädigung gezahlt, gilt:
- Sie müssen sich innerhalb eines Monats entscheiden, ob Sie die wieder aufgefundene Sache zurückhaben möchten.
- Wenn ja, müssen Sie uns die Entschädigung zurückzahlen.
Was bedeutet das konkret?
Taucht ein Gegenstand wieder auf, für den Sie zuvor eine Entschädigung erhalten haben, haben Sie die Wahl: Sie können den Gegenstand behalten und dafür die gezahlte Summe zurückerstatten, oder Sie verzichten auf die wieder aufgefundene Sache. Wichtig ist, dass Sie den Fund zeitnah melden und die Entscheidung innerhalb der genannten Frist treffen.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn eine abhandengekommene Sache wieder auftaucht?
Sie müssen der Allianz das Wiederauffinden unverzüglich melden.
Wie lange habe ich Zeit, mich zu entscheiden, wenn bereits eine Entschädigung gezahlt wurde?
Sie müssen sich innerhalb eines Monats entscheiden, ob Sie die wieder aufgefundene Sache zurückhaben möchten.
Was passiert, wenn ich die wieder aufgefundene Sache behalten möchte?
Wenn Sie die Sache zurückhaben möchten und bereits eine Entschädigung gezahlt wurde, müssen Sie der Allianz die Entschädigung zurückzahlen.
Gilt die Rückzahlungspflicht auch, wenn noch keine Entschädigung gezahlt wurde?
Die Regelung zur Rückzahlung der Entschädigung gilt für den Fall, dass die Allianz für die Sache bereits eine Entschädigung gezahlt hat.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025