Taucht in der Hausratversicherung der Allianz ein zuvor als abhandengekommen gemeldeter Gegenstand wieder auf, sind unverzügliche Meldung und – nach bereits gezahlter Entschädigung – eine Entscheidung innerhalb eines Monats gefragt. Wer die Sache behalten möchte, zahlt die Entschädigung zurück. Alle Regeln im Überblick.
Wenn abhandengekommene Sachen wieder auftauchen:
Sie müssen uns dies unverzüglich melden.
Wenn wir für die Sache bereits eine Entschädigung gezahlt haben:
- Sie müssen sich innerhalb eines Monats entscheiden, ob Sie die wieder aufgefundene Sache zurückhaben möchten.
- Wenn ja, müssen Sie uns die Entschädigung zurückzahlen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Findet sich ein Gegenstand wieder an, den Sie zuvor als verloren oder gestohlen gemeldet haben, informieren Sie Ihre Versicherung sofort darüber. Wurde für diesen Gegenstand schon Geld ausgezahlt, haben Sie einen Monat Zeit, um zu entscheiden: Möchten Sie die Sache behalten, geben Sie im Gegenzug die erhaltene Entschädigung zurück. Diese Zusammenfassung dient nur als Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn eine abhandengekommene Sache wieder auftaucht?
Sie müssen uns das Wiederauffinden unverzüglich melden.
Wie viel Zeit habe ich für meine Entscheidung, wenn bereits eine Entschädigung gezahlt wurde?
Sie müssen sich innerhalb eines Monats entscheiden, ob Sie die wieder aufgefundene Sache zurückhaben möchten.
Muss ich die Entschädigung zurückzahlen, wenn ich die Sache behalten möchte?
Ja. Wenn Sie die wieder aufgefundene Sache zurückhaben möchten, müssen Sie uns die Entschädigung zurückzahlen.
In welchem Tarif gelten diese Regelungen?
Sie gelten im Tarif Basis der Hausratversicherung der Allianz.