Ziehen Kinder aus dem Elternhaus aus, bleibt ihr Hausrat in der Hausratversicherung Basis der Allianz zunächst mitversichert – bei einem eigenen Haushalt in Deutschland bis zum Ende des Versicherungsjahrs, mindestens jedoch sechs Monate. Welche Voraussetzungen gelten und wie der Hausrat in der neuen Wohnung berücksichtigt wird, erfahren Sie hier.
Auszug von Kindern und eigener Haushalt in Deutschland:
Wenn Ihre Kinder in Deutschland einen eigenen Haushalt gründen, sind sie auch dort bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs versichert. Versicherungsschutz besteht mindestens jedoch für sechs Monate.
Danach sind Ihre Kinder nur versichert, wenn sie eine eigene Hausratversicherung abschließen.
Berücksichtigung bei der Versicherungssumme:
Den Hausrat in der Wohnung Ihrer Kinder berücksichtigen wir bei Ihrer Versicherungssumme nicht (Erstrisikodeckung).
Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass diese Kinder ununterbrochen bis zum Auszug mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Kind auszieht und in Deutschland einen eigenen Hausstand gründet, läuft der Schutz aus Ihrer Hausratversicherung für eine Übergangszeit auch in der neuen Wohnung weiter. So besteht nicht sofort eine Lücke, bis das Kind eine eigene Hausratversicherung abgeschlossen hat. Der Hausrat in der neuen Wohnung wird dabei zusätzlich abgesichert, ohne dass er auf Ihre Versicherungssumme angerechnet wird.
Häufige Fragen
Wie lange ist mein Kind nach dem Auszug noch mitversichert?
Gründet Ihr Kind in Deutschland einen eigenen Haushalt, besteht Versicherungsschutz bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs, mindestens jedoch für sechs Monate.
Was gilt nach Ablauf dieser Frist?
Danach sind Ihre Kinder nur versichert, wenn sie eine eigene Hausratversicherung abschließen.
Wird der Hausrat in der Wohnung meines Kindes auf meine Versicherungssumme angerechnet?
Nein. Den Hausrat in der Wohnung Ihrer Kinder berücksichtigen wir bei Ihrer Versicherungssumme nicht (Erstrisikodeckung).
Welche Voraussetzung muss für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Die Kinder müssen ununterbrochen bis zum Auszug mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.
Gilt der Schutz auch bei einem eigenen Haushalt im Ausland?
Die Regelung bezieht sich auf einen eigenen Haushalt in Deutschland. Für weitergehende Fälle hängt das vom konkreten Tarif/Bedingungswerk ab.