In der Hausratversicherung der Allianz im Tarif Premium ist der gesamte Hausrat abgesichert – auch fremde Sachen von Familienangehörigen, Besuchern oder Mitbewohnenden. Der Überblick zeigt, welche Gegenstände dazugehören: von Möbeln und Wertsachen über Einbauküchen, Wallboxen und Balkonkraftwerke bis hin zu kleinen Motorfahrzeugen, Haustieren und der Verglasung Ihrer Wohnung.
Versichert ist der gesamte Hausrat.
Versichert sind auch Sachen, die anderen gehören. Beispiel: Der Hausrat Ihrer Familienangehörigen, aber auch Sachen von Besuchern sind versichert. Das gilt auch für gemietete Gegenstände.
Bei Wohngemeinschaften und Untermieter:innen ist der Hausrat aller Bewohner:innen mitversichert, wenn Sie als Versicherungsnehmer:in die gesamte Wohnung versichern.
Zum Hausrat gehören die folgenden versicherten Sachen:
Sachen im Haushalt
Alle Sachen, die Sie in Ihrem Haushalt privat nutzen, gebrauchen oder verbrauchen. Beispiel: Möbel, Geschirr, Kleidung, Elektrogeräte, Lebensmittel.
Wertsachen
Wertsachen und Bargeld. Beispiel: Uhren, Schmuck, Kunstgegenstände. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen. Diese finden Sie unter Ziffer 2.4.2.
Nicht versichert sind jedoch Sachen, die durch eine spezielle Versicherung versichert sind. Beispiel: Kunstgegenstände, Schmucksachen oder Uhren, für die eine eigene Versicherung besteht.
Eingebaute Sachen
Das sind in das Gebäude eingefügte Sachen. Beispiel: Einbaumöbel, Einbauküchen, Treppenlifte, Rampen. Dies gilt aber nur, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie haben als Mieter:in oder Wohnungseigentümer:in diese Sachen auf Ihre Kosten beschafft oder übernommen.
- Sie tragen aufgrund dessen hierfür auch die Gefahr.
Antennen, Markisen und Sicherungsanlagen
Privat genutzte:
- Antennen- und Sat-Anlagen
- Markisen
- technische, optische und akustische Sicherungsanlagen
Voraussetzung ist, dass diese Sachen nur der versicherten Wohnung dienen.
Wallboxen, Balkonkraftwerke
Privat genutzte:
- Wallboxen zum Aufladen von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- mobile Photovoltaikanlagen, die sich am oder auf einem Balkon befinden
Voraussetzung ist, dass diese Sachen nur der versicherten Wohnung dienen.
Kleine Motorfahrzeuge
Kleine Motorfahrzeuge, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- für das Fahrzeug ist kein amtliches Kennzeichen oder Versicherungskennzeichen erforderlich
Beispiel: Fahrräder mit Tretunterstützung (Pedelec), Rasenmäher, Spielfahrzeuge, Rollstühle mit Motor. Nicht versichert sind jedoch andere Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger.
Luft- und Wasserfahrzeuge
Folgende Luft- und Wasserfahrzeuge:
- Flugmodelle und Drohnen
- Fall- und Gleitschirme
- Flugdrachen
- Kanus
- Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren
- Surfgeräte
Andere als die genannten Luft- und Wasserfahrzeuge sind nicht versichert.
Beruflich und gewerblich genutzte Sachen
Zusätzlich sind folgende beruflich oder gewerblich genutzte Sachen in der Wohnung (beispielsweise Arbeitszimmer) versichert:
- Arbeitsgeräte wie Computer, Werkzeuge oder Maschinen
- beruflich oder gewerblich genutzte Einrichtungsgegenstände wie Schreibtische oder Aktenschränke
- Handelswaren bis 5.000 Euro
Abweichend von Ziffer 3.1 besteht für diese Sachen jedoch kein Versicherungsschutz in Räumen von Nebengebäuden.
Haustiere
Tiere, die üblicherweise in der Wohnung gehalten werden. Beispiel: Hunde, Katzen, Vögel, Fische, Schildkröten.
Verglasung Ihres Gebäudes oder Ihrer Wohnung
Die Verglasung der Wohnung. Das sind aus Glas oder Kunststoff bestehende:
- Scheiben
- Platten
- Lichtkuppeln
- Glassteine
- Profilbaugläser
Verglasungen von Garagen und Carports
Die Verglasungen Ihrer Garagen und freistehenden Carports.
Sonstige Verglasungen
Versichert sind auch Verglasungen von:
- Terrassen
- Balkonen
Außerdem sind versichert die Verglasungen Ihrer:
- Grundstückseinfriedungen
- Schallschutz-/Sichtschutzwände
- Schwimmbadabdeckungen
Was bedeutet das konkret?
Im Premium-Tarif ist Ihr gesamter Hausrat abgesichert – also die Dinge, die Sie in Ihrer Wohnung privat nutzen, gebrauchen oder verbrauchen. Mitgeschützt sind auch Sachen, die anderen gehören, etwa von Familienangehörigen oder Besuchern. Neben klassischen Einrichtungsgegenständen zählen dazu auch Wertsachen, fest eingebaute Sachen, bestimmte Anlagen wie Wallboxen und Balkonkraftwerke, kleine Motorfahrzeuge, ausgewählte Luft- und Wasserfahrzeuge, beruflich genutzte Gegenstände, in der Wohnung gehaltene Haustiere sowie die Verglasung Ihrer Wohnung und weiterer Bereiche. Für einzelne Gruppen gelten dabei besondere Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Sind auch Sachen versichert, die mir nicht gehören?
Ja. Versichert sind auch Sachen, die anderen gehören – zum Beispiel der Hausrat Ihrer Familienangehörigen, Sachen von Besuchern sowie gemietete Gegenstände. Bei Wohngemeinschaften und Untermieter:innen ist der Hausrat aller Bewohner:innen mitversichert, wenn Sie als Versicherungsnehmer:in die gesamte Wohnung versichern.
Sind Wertsachen und Bargeld mitversichert?
Ja, Wertsachen und Bargeld wie Uhren, Schmuck oder Kunstgegenstände sind versichert. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen, die Sie unter Ziffer 2.4.2 finden. Nicht versichert sind Sachen, für die eine eigene, spezielle Versicherung besteht.
Sind Wallboxen und Balkonkraftwerke abgesichert?
Ja. Privat genutzte Wallboxen zum Aufladen von Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie mobile Photovoltaikanlagen am oder auf einem Balkon sind versichert. Voraussetzung ist, dass diese Sachen nur der versicherten Wohnung dienen.
Welche Motorfahrzeuge sind versichert?
Versichert sind kleine Motorfahrzeuge mit maximal 25 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit, für die kein amtliches Kennzeichen oder Versicherungskennzeichen erforderlich ist – zum Beispiel Pedelecs, Rasenmäher, Spielfahrzeuge oder Rollstühle mit Motor. Andere Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger sind nicht versichert.
Bis zu welchem Betrag sind Handelswaren versichert?
Beruflich oder gewerblich genutzte Handelswaren in der Wohnung sind bis 5.000 Euro versichert. Abweichend von Ziffer 3.1 besteht für diese Sachen jedoch kein Versicherungsschutz in Räumen von Nebengebäuden.