Wird Hausrat beschädigt, erstattet die Allianz Hausratversicherung im Tarif Premium die erforderlichen Reparaturkosten sowie eine trotz Reparatur verbleibende Wertminderung – höchstens jedoch den Neuwert. Für Antiquitäten und Kunstgegenstände, Schönheitsschäden und bereits vor dem Schaden unbrauchbare Sachen gelten dabei besondere Regelungen.
Erstattung von Reparaturkosten
Wenn Hausratgegenstände beschädigt werden, erstatten wir die erforderlichen Reparaturkosten. Wir erstatten darüber hinaus eine möglicherweise trotz Reparatur verbleibende Wertminderung.
Bitte beachten Sie:
- Maximal entschädigen wir den Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
- Bei beschädigten Antiquitäten und Kunstgegenständen erstatten wir Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
Besonderheiten bei Schönheitsreparaturen
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist Ihnen die Nutzung ohne Reparatur zumutbar (Schönheitsschaden), gilt: Wir ersetzen Ihnen die Wertminderung.
Besonderheiten bei nicht mehr verwendbaren Sachen
Falls Sachen beschädigt worden sind, die für ihren Zweck in Ihrem Haushalt schon vor dem Versicherungsfall nicht mehr zu verwenden waren, gilt: Wir ersetzen den gemeinen Wert. Das ist der für diese Sachen erzielbare Verkaufspreis.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Gegenstand aus Ihrem Hausrat beschädigt, übernimmt der Versicherer grundsätzlich die Kosten der Reparatur und gleicht zusätzlich einen Wert aus, wenn die Sache trotz Reparatur weniger wert ist als vorher. Nach oben ist die Erstattung durch den Neuwert begrenzt. Für besondere Fälle – etwa Kunstgegenstände, rein optische Schäden oder ohnehin nicht mehr nutzbare Sachen – gibt es jeweils eigene Maßstäbe für die Höhe der Entschädigung.
Häufige Fragen
Werden bei beschädigtem Hausrat die Reparaturkosten erstattet?
Ja. Bei Beschädigung von Hausratgegenständen erstatten wir die erforderlichen Reparaturkosten sowie eine möglicherweise trotz Reparatur verbleibende Wertminderung.
Wie hoch ist die Entschädigung maximal?
Maximal entschädigen wir den Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
Was gilt bei beschädigten Antiquitäten und Kunstgegenständen?
Bei beschädigten Antiquitäten und Kunstgegenständen erstatten wir Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
Was passiert bei einem reinen Schönheitsschaden?
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist Ihnen die Nutzung ohne Reparatur zumutbar, ersetzen wir Ihnen die Wertminderung.
Was gilt für Sachen, die schon vor dem Schaden nicht mehr nutzbar waren?
Waren die Sachen für ihren Zweck in Ihrem Haushalt schon vor dem Versicherungsfall nicht mehr zu verwenden, ersetzen wir den gemeinen Wert. Das ist der für diese Sachen erzielbare Verkaufspreis.