Im Tarif Premium der Hausratversicherung der Allianz sorgt der Unterversicherungsverzicht dafür, dass im Schadenfall kein Abzug wegen Unterversicherung vorgenommen wird – vorausgesetzt, die vereinbarte Versicherungssumme beträgt mindestens 1.300 Euro je Quadratmeter Wohnfläche und die angegebene Wohnfläche stimmt. Wann der Verzicht greift und wann er entfällt, erfahren Sie hier.
Was bedeutet Unterversicherungsverzicht?
Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass wir abweichend von Ziffer 4.3 im Schadenfall keinen Abzug wegen Unterversicherung vornehmen.
Die folgenden Voraussetzungen müssen hierfür vorliegen:
- Bei Eintritt des Versicherungsfalls ist die tatsächliche Wohnfläche der versicherten Wohnung nicht größer als die von Ihnen angegebene Wohnfläche.
- Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt mindestens 1.300 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Der Vorsorgebetrag gemäß Ziffer 4.8.1 ist hierbei nicht berücksichtigt.
Der Unterversicherungsverzicht entfällt in folgenden Fällen:
- Aufgrund eines Umzugs oder anderer Änderungen unterschreitet die vereinbarte Versicherungssumme den Betrag von 1.300 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
- Solange Sie uns nach einem Umzug die neue Wohnfläche nicht gemäß Ziffer 6.1.2 anzeigen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Ihre Wohnung ausreichend hoch versichert und die Wohnfläche korrekt angegeben haben, verzichtet die Allianz im Schadenfall darauf, Ihre Entschädigung wegen einer möglichen Unterversicherung zu kürzen. Wichtig ist, dass die Versicherungssumme pro Quadratmeter den festgelegten Betrag erreicht und dass Sie nach einem Umzug die neue Wohnfläche melden – sonst kann dieser Vorteil wegfallen.
Häufige Fragen
Was bedeutet Unterversicherungsverzicht im Tarif Premium?
Er bedeutet, dass wir abweichend von Ziffer 4.3 im Schadenfall keinen Abzug wegen Unterversicherung vornehmen.
Welche Versicherungssumme ist für den Unterversicherungsverzicht nötig?
Die vereinbarte Versicherungssumme muss mindestens 1.300 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen. Der Vorsorgebetrag gemäß Ziffer 4.8.1 wird hierbei nicht berücksichtigt.
Welche Rolle spielt die angegebene Wohnfläche?
Bei Eintritt des Versicherungsfalls darf die tatsächliche Wohnfläche der versicherten Wohnung nicht größer sein als die von Ihnen angegebene Wohnfläche.
Wann entfällt der Unterversicherungsverzicht?
Er entfällt, wenn die vereinbarte Versicherungssumme durch einen Umzug oder andere Änderungen den Betrag von 1.300 Euro je Quadratmeter Wohnfläche unterschreitet, sowie solange Sie uns nach einem Umzug die neue Wohnfläche nicht gemäß Ziffer 6.1.2 anzeigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025