Taucht bei der Hausratversicherung der Allianz im Tarif Premium eine zuvor als abhandengekommen gemeldete Sache wieder auf, gelten klare Regeln: Sie müssen den Fund unverzüglich melden und sich – falls bereits eine Entschädigung gezahlt wurde – innerhalb eines Monats entscheiden, ob Sie den Gegenstand zurückhaben möchten.
Wenn abhandengekommene Sachen wieder auftauchen:
- Sie müssen uns das Wiederauffinden unverzüglich melden.
Haben wir für die Sache bereits eine Entschädigung gezahlt, gilt:
- Sie müssen sich innerhalb eines Monats entscheiden, ob Sie die wieder aufgefundene Sache zurückhaben möchten.
- Wenn ja, müssen Sie uns die Entschädigung zurückzahlen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Findet sich ein Gegenstand wieder an, der als abhandengekommen gemeldet war, informieren Sie die Allianz umgehend. Wurde für diesen Gegenstand schon Geld ausgezahlt, haben Sie die Wahl: Entweder Sie behalten den wiedergefundenen Gegenstand und geben die Entschädigung zurück – oder Sie behalten die Entschädigung. Diese Entscheidung müssen Sie innerhalb eines Monats treffen.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn eine abhandengekommene Sache wieder auftaucht?
Sie müssen der Allianz das Wiederauffinden unverzüglich melden.
Wie lange habe ich Zeit, mich für die Rückgabe zu entscheiden?
Wenn bereits eine Entschädigung gezahlt wurde, müssen Sie sich innerhalb eines Monats entscheiden, ob Sie die wieder aufgefundene Sache zurückhaben möchten.
Was passiert, wenn ich die wiedergefundene Sache behalten möchte?
Wenn Sie die wieder aufgefundene Sache zurückhaben möchten, müssen Sie der Allianz die bereits gezahlte Entschädigung zurückzahlen.
Gelten diese Regeln auch, wenn noch keine Entschädigung gezahlt wurde?
Die Entscheidung innerhalb eines Monats und die Rückzahlung betreffen den Fall, dass bereits eine Entschädigung gezahlt wurde. Unabhängig davon müssen Sie das Wiederauffinden der Sache stets unverzüglich melden.