Bei der Hausratversicherung der Allianz im Tarif Premium regelt das Rangverhältnis, wie Leistungen abgewickelt werden, wenn für einen Schaden mehrere Versicherungsverträge bestehen: Ansprüche gegen andere Versicherer gehen vor, es gilt eine Mitteilungspflicht, und selbst bei unklarem Schadenzeitpunkt zwischen Vor- und Nachversicherer kann Schutz bestehen.
Ansprüche gegen andere Versicherer:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Dieser Anspruch geht unserer Leistungspflicht vor (Subsidiarität).
Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Wenn Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung treten.
Mitteilungspflicht:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Sie müssen uns dies unverzüglich mitteilen.
Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Mitteilungsobliegenheit richten sich nach Ziffer 5.3. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.
Versicherungsschutz, wenn unklar ist, ob der Schaden bei uns oder beim Vorversicherer eingetreten ist:
Ist unklar, ob ein Schadens nicht schon vor Beginn dieses Vertrages eingetreten ist, ersetzen wir ihn unter folgenden Voraussetzungen trotzdem:
- Unser Versicherungsschutz für Ihre Wohnung schließt sich zeitlich nahtlos an eine Vorversicherung an.
- Der eingetretene Schaden wäre sowohl nach dem Vertrag mit uns, als auch nach dem Vertrag mit Ihrem Vorversicherer versichert. Wann genau es zu dem Schaden gekommen ist, ist aber nicht feststellbar. Er könnte während der Vertragslaufzeit mit dem Vorversicherer eingetreten sein, aber auch während der Vertragslaufzeit mit uns.
- Der Schaden wurde erst nach Vertragsschluss mit uns erkannt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Haben Sie für denselben Schaden noch bei einem anderen Versicherer Anspruch auf Leistung, kommt dieser andere Vertrag zuerst zum Zug. Sie dürfen aber selbst entscheiden, wem Sie den Schaden melden – melden Sie ihn der Allianz, tritt diese zunächst in Vorleistung. Wichtig ist, dass Sie eine bestehende Doppelversicherung unverzüglich mitteilen. Und wenn beim Wechsel von einer Vorversicherung nicht klar ist, in welchem Vertragszeitraum der Schaden entstanden ist, kann unter bestimmten Bedingungen dennoch Schutz bestehen.
Häufige Fragen
Was bedeutet Subsidiarität bei mehreren Versicherungen?
Können Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen, geht dieser Anspruch der Leistungspflicht der Allianz vor.
Welchem Versicherer muss ich den Schaden melden?
Es steht Ihnen frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Melden Sie ihn der Allianz, tritt diese im Rahmen ihrer Verpflichtungen in Vorleistung.
Muss ich eine weitere Versicherung mitteilen?
Ja. Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Bei Verletzung dieser Mitteilungsobliegenheit gelten die Rechtsfolgen nach Ziffer 5.3.
Was passiert, wenn der Schadenzeitpunkt zwischen Vor- und Nachversicherung unklar ist?
Ist unklar, ob der Schaden schon vor Vertragsbeginn eingetreten ist, ersetzt die Allianz ihn trotzdem, wenn sich der Versicherungsschutz nahtlos an eine Vorversicherung anschließt, der Schaden nach beiden Verträgen versichert wäre, der genaue Zeitpunkt nicht feststellbar ist und der Schaden erst nach Vertragsschluss erkannt wurde.