In der Hausratversicherung Komfort der Allianz ist der gesamte Hausrat versichert – dazu zählen auch Sachen, die anderen gehören, sowie der Hausrat aller Bewohner:innen in Wohngemeinschaften. Von Möbeln und Kleidung über Wertsachen, Einbauküchen und Wallboxen bis hin zu kleinen Motorfahrzeugen und Haustieren: Hier erfahren Sie genau, welche Sachen zum versicherten Hausrat gehören und welche Voraussetzungen dafür gelten.
Versichert ist der gesamte Hausrat.
Versichert sind auch Sachen, die anderen gehören.
Beispiel: Der Hausrat Ihrer Familienangehörigen, aber auch Sachen von Besuchern sind versichert. Das gilt auch für gemietete Gegenstände.
Bei Wohngemeinschaften und Untermieter:innen ist der Hausrat aller Bewohner:innen mitversichert, wenn Sie als Versicherungsnehmer:in die gesamte Wohnung versichern.
Zum Hausrat gehören die folgenden versicherten Sachen:
Sachen im Haushalt
Alle Sachen, die Sie in Ihrem Haushalt privat nutzen, gebrauchen oder verbrauchen.
Beispiel: Möbel, Geschirr, Kleidung, Elektrogeräte, Lebensmittel
Wertsachen
Wertsachen und Bargeld.
Beispiel: Uhren, Schmuck, Kunstgegenstände
Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen. Diese finden Sie unter Ziffer 2.4.2.
Nicht versichert sind jedoch Sachen, die durch eine spezielle Versicherung versichert sind.
Beispiel: Kunstgegenstände, Schmucksachen oder Uhren, für die eine eigene Versicherung besteht.
Eingebaute Sachen
Das sind in das Gebäude eingefügte Sachen.
Beispiel: Einbaumöbel, Einbauküchen, Treppenlifte, Rampen
Dies gilt aber nur, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie haben als Mieter:in oder Wohnungseigentümer:in diese Sachen auf Ihre Kosten beschafft oder übernommen.
- Sie tragen aufgrund dessen hierfür auch die Gefahr.
Antennen, Markisen und Sicherungsanlagen
Privat genutzte:
- Antennen- und Sat-Anlagen
- Markisen
- technische, optische und akustische Sicherungsanlagen
Voraussetzung ist, dass diese Sachen nur der versicherten Wohnung dienen.
Wallboxen, Balkonkraftwerke
Privat genutzte:
- Wallboxen zum Aufladen von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- mobile Photovoltaikanlagen, die sich am oder auf einem Balkon befinden
Voraussetzung ist, dass diese Sachen nur der versicherten Wohnung dienen.
Kleine Motorfahrzeuge
Kleine Motorfahrzeuge, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- für das Fahrzeug ist kein amtliches Kennzeichen oder Versicherungskennzeichen und auch kein Führerschein erforderlich
Beispiel: Fahrräder mit Tretunterstützung (Pedelec), Rasenmäher, Spielfahrzeuge, Rollstühle mit Motor.
Nicht versichert sind jedoch andere Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger.
Luft- und Wasserfahrzeuge
Folgende Luft- und Wasserfahrzeuge:
- Flugmodelle und Drohnen
- Fall- und Gleitschirme
- Flugdrachen
- Kanus
- Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren
- Surfgeräte
Andere als die genannten Luft- und Wasserfahrzeuge sind nicht versichert.
Beruflich und gewerblich genutzte Sachen
Zusätzlich sind folgende beruflich oder gewerblich genutzte Sachen in der Wohnung (beispielsweise Arbeitszimmer) versichert:
- Arbeitsgeräte wie Computer, Werkzeuge oder Maschinen
- beruflich oder gewerblich genutzte Einrichtungsgegenstände wie Schreibtische oder Aktenschränke
- Handelswaren bis 5.000 Euro
Abweichend von Ziffer 3.1 besteht für diese Sachen jedoch kein Versicherungsschutz in Räumen von Nebengebäuden.
Haustiere
Tiere, die üblicherweise in der Wohnung gehalten werden.
Beispiel: Hunde, Katzen, Vögel, Fische, Schildkröten
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich ist Ihr kompletter Hausrat abgedeckt – also alles, was Sie in Ihrer Wohnung privat nutzen. Der Schutz reicht sogar auf fremde Sachen wie geliehene Gegenstände oder das Eigentum von Familie und Besuch. Neben klassischen Einrichtungsgegenständen zählen auch bestimmte technische Anlagen, kleine Motorfahrzeuge, ausgewählte Luft- und Wasserfahrzeuge, beruflich genutzte Ausstattung sowie in der Wohnung gehaltene Haustiere zum versicherten Hausrat. Für einzelne Gruppen wie Wertsachen oder eingebaute Sachen gelten dabei besondere Voraussetzungen. Diese Darstellung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bestimmungen.
Häufige Fragen
Sind auch Sachen versichert, die mir nicht gehören?
Ja. Versichert sind auch Sachen, die anderen gehören – zum Beispiel der Hausrat Ihrer Familienangehörigen, Sachen von Besuchern sowie gemietete Gegenstände.
Ist in einer Wohngemeinschaft der Hausrat aller Bewohner:innen versichert?
Bei Wohngemeinschaften und Untermieter:innen ist der Hausrat aller Bewohner:innen mitversichert, wenn Sie als Versicherungsnehmer:in die gesamte Wohnung versichern.
Sind Wallboxen und Balkonkraftwerke mitversichert?
Ja, privat genutzte Wallboxen zum Aufladen von Elektro- und Hybridfahrzeugen sowie mobile Photovoltaikanlagen am oder auf einem Balkon sind versichert. Voraussetzung ist, dass diese Sachen nur der versicherten Wohnung dienen.
Ist mein E-Bike versichert?
Kleine Motorfahrzeuge wie Fahrräder mit Tretunterstützung (Pedelec) sind versichert, wenn sie maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit erreichen und dafür weder ein amtliches Kennzeichen oder Versicherungskennzeichen noch ein Führerschein erforderlich ist. Andere Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger sind nicht versichert.
Bis zu welchem Betrag sind Handelswaren versichert?
Beruflich oder gewerblich genutzte Handelswaren in der Wohnung sind bis 5.000 Euro versichert. Für diese Sachen besteht abweichend von Ziffer 3.1 jedoch kein Versicherungsschutz in Räumen von Nebengebäuden.