Im Tarif Komfort der Hausratversicherung der Allianz sorgt der Unterversicherungsverzicht dafür, dass im Schadenfall kein Abzug wegen Unterversicherung erfolgt – vorausgesetzt, die Wohnfläche stimmt und die Versicherungssumme beträgt mindestens 650 Euro je Quadratmeter. Erfahren Sie hier, welche Bedingungen gelten und wann der Verzicht entfällt.
Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass wir abweichend von Ziffer 4.3 im Schadenfall keinen Abzug wegen Unterversicherung vornehmen.
Die folgenden Voraussetzungen müssen hierfür vorliegen:
- Bei Eintritt des Versicherungsfalls ist die tatsächliche Wohnfläche der versicherten Wohnung nicht größer als die von Ihnen angegebene Wohnfläche.
- Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt mindestens 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche. Der Vorsorgebetrag gemäß Ziffer 4.8.1 ist hierbei nicht berücksichtigt.
Der Unterversicherungsverzicht entfällt in folgenden Fällen:
- Aufgrund eines Umzugs oder anderer Änderungen unterschreitet die vereinbarte Versicherungssumme den Betrag von 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
- Solange Sie uns nach einem Umzug die neue Wohnfläche nicht gemäß Ziffer 6.1.2 anzeigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Beim Unterversicherungsverzicht verzichtet die Allianz im Schadenfall darauf, Ihre Leistung zu kürzen, obwohl die Versicherungssumme möglicherweise nicht dem vollen Wert entspricht. Damit dieser Schutz greift, muss Ihre angegebene Wohnfläche zur tatsächlichen passen und die Versicherungssumme eine bestimmte Höhe je Quadratmeter erreichen. Ziehen Sie um oder ändern sich die Verhältnisse, sollten Sie die Angaben aktuell halten, damit der Verzicht bestehen bleibt.
Häufige Fragen
Was bedeutet Unterversicherungsverzicht im Tarif Komfort?
Er bedeutet, dass die Allianz abweichend von Ziffer 4.3 im Schadenfall keinen Abzug wegen Unterversicherung vornimmt.
Welche Voraussetzungen müssen für den Unterversicherungsverzicht erfüllt sein?
Die tatsächliche Wohnfläche darf bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht größer sein als die angegebene Wohnfläche, und die vereinbarte Versicherungssumme muss mindestens 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen. Der Vorsorgebetrag gemäß Ziffer 4.8.1 wird dabei nicht berücksichtigt.
Wann entfällt der Unterversicherungsverzicht?
Er entfällt, wenn die vereinbarte Versicherungssumme aufgrund eines Umzugs oder anderer Änderungen den Betrag von 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche unterschreitet, sowie solange Sie uns nach einem Umzug die neue Wohnfläche nicht gemäß Ziffer 6.1.2 anzeigen.
Muss ich nach einem Umzug etwas melden?
Ja. Sie müssen uns nach einem Umzug die neue Wohnfläche gemäß Ziffer 6.1.2 anzeigen, da der Unterversicherungsverzicht ansonsten entfällt.