Ziehen Sie um, geht der Schutz Ihrer Hausratversicherung Smart der Allianz auf die neue Wohnung über – hier erfahren Sie, wie lange während des Umzugs beide Wohnungen versichert sind, welche Anzeigepflichten gelten, wie sich der Beitrag ändern kann und wann Sie kündigen dürfen.
Übergang des Versicherungsschutzes
Im Falle eines Wechsels der bisher versicherten Wohnung (Umzug) geht der Versicherungsschutz auf Ihre neue Wohnung über.
Behalten Sie die bisher versicherte Wohnung, gilt: Um einen Umzug handelt es sich nur, wenn Sie die neue Wohnung in derselben Weise wie die bisherige nutzen.
- Während des Umzugs besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.
- Der Versicherungsschutz in Ihrer bisherigen Wohnung erlischt jedoch spätestens drei Monate nach Beginn des Umzugs.
- Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem Sie erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung bringen.
Liegt Ihre neue Wohnung nicht innerhalb Deutschlands, geht der Versicherungsschutz nicht auf Ihre neue Wohnung über. In diesem Fall erlischt der Vertrag spätestens drei Monate nach Beginn des Umzugs. Für die im Ausland liegende Wohnung besteht kein Versicherungsschutz.
Anzeigepflicht bei Umzug
Ein Umzug ist uns unter Angabe der genauen Lage der neuen Wohnung sowie der neuen Wohnfläche (in Quadratmetern) anzuzeigen.
Die Anzeige muss spätestens bei Beginn des Umzugs in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) erfolgen.
Beitragsänderung nach Umzug
Wenn unser Tarif für Ihre neue Wohnung einen anderen Beitragssatz vorsieht, richtet sich der Beitrag ab Beginn des Umzugs nach diesem.
Wenn sich der Beitrag nach einem Umzug erhöht, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen:
- Maßgeblich für die Kündigungsfrist ist der Zugang der Mitteilung bei Ihnen.
- Wirksam wird die Kündigung einen Monat, nachdem wir sie erhalten haben.
- Wir können bei einer Kündigung von Ihnen nur den Beitrag bis zur Wirksamkeit der Kündigung zeitanteilig fordern.
- Wenn Sie uns korrekt über den Umzug informiert haben (nach Ziffer 6.1.2), zahlen Sie nur den Beitrag für Ihre bisherige Wohnung.
Die Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Neuordnung des Vertrags
Alternativ zu einer Beitragsänderung nach Ziffer 6.1.3 können wir Ihnen auch ein neues Vertragsangebot für Ihre neue Wohnung machen.
Dieses Angebot können Sie entweder annehmen oder ablehnen. Wenn Sie ablehnen, bleibt Ihr bisheriger Vertrag bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie umziehen, wandert Ihr Versicherungsschutz grundsätzlich mit in die neue Wohnung – sofern diese in Deutschland liegt. Für eine Übergangszeit sind beide Wohnungen abgesichert. Den Umzug sollten Sie rechtzeitig und in Textform melden. Ändert sich dadurch Ihr Beitrag, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Kündigungsrecht, oder die Allianz kann Ihnen einen neuen Vertrag anbieten.
Häufige Fragen
Ist mein Hausrat während des Umzugs in beiden Wohnungen versichert?
Ja. Während des Umzugs besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Schutz in der bisherigen Wohnung erlischt jedoch spätestens drei Monate nach Beginn des Umzugs.
Wann beginnt der Umzug im Sinne der Versicherung?
Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem Sie erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung bringen.
Wie muss ich den Umzug melden?
Sie müssen den Umzug unter Angabe der genauen Lage der neuen Wohnung und der neuen Wohnfläche in Quadratmetern anzeigen. Die Anzeige muss spätestens bei Beginn des Umzugs in Textform erfolgen, zum Beispiel per Brief oder E-Mail.
Was passiert, wenn meine neue Wohnung im Ausland liegt?
Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb Deutschlands, geht der Versicherungsschutz nicht über. Der Vertrag erlischt spätestens drei Monate nach Beginn des Umzugs, und für die im Ausland liegende Wohnung besteht kein Versicherungsschutz.
Kann ich kündigen, wenn sich der Beitrag nach dem Umzug erhöht?
Ja. Erhöht sich der Beitrag nach einem Umzug, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats in Textform kündigen. Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang bei der Allianz wirksam. Haben Sie korrekt über den Umzug informiert, zahlen Sie nur den Beitrag für Ihre bisherige Wohnung.