Verstirbt die versicherte Person, bleibt in der Hausratversicherung Smart der Allianz die Wohnung zunächst weiterhin Versicherungsort. Wann der Vertrag erlischt und unter welcher Bedingung er fortbesteht, wenn eine Erbin oder ein Erbe die Wohnung weiter nutzt, erfahren Sie hier im Überblick.
Im Tarif Smart der Hausratversicherung der Allianz gelten im Todesfall folgende Bestimmungen:
- Im Falle Ihres Todes bleibt Ihre Wohnung zunächst Versicherungsort.
- Der Vertrag erlischt zwei Monate nach dem Sterbedatum.
- Der Vertrag erlischt nicht, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe bzw. eine Erbin die Wohnung in derselben Weise nutzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Stirbt die versicherte Person, läuft der Schutz für die Wohnung nicht sofort aus. Die Wohnung gilt weiterhin als Versicherungsort. Erst nach Ablauf einer Frist von zwei Monaten endet der Vertrag – es sei denn, ein Erbe oder eine Erbin nutzt die Wohnung genauso weiter wie bisher. In diesem Fall bleibt der Vertrag bestehen.
Häufige Fragen
Bleibt die Wohnung nach dem Tod der versicherten Person versichert?
Ja, im Falle Ihres Todes bleibt Ihre Wohnung zunächst Versicherungsort.
Wann erlischt der Vertrag im Todesfall?
Der Vertrag erlischt zwei Monate nach dem Sterbedatum.
Kann der Vertrag über die Zwei-Monats-Frist hinaus fortbestehen?
Ja. Der Vertrag erlischt nicht, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe bzw. eine Erbin die Wohnung in derselben Weise nutzt.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen?
Diese Bestimmungen gelten im Tarif Smart der Hausratversicherung der Allianz.