Bei einem Schaden im Tarif Premium der Hausratversicherung der Allianz können Sie ein Sachverständigenverfahren zur Feststellung der Schadenhöhe vereinbaren – wer dabei welche Kosten trägt, hängt von der festgestellten Schadensumme ab und richtet sich nach einer klaren Grenze von 25.000 Euro.
Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalls mit uns vereinbaren, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
Wir und Sie können zusätzlich vereinbaren, das Sachverständigenverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall auszudehnen. Wenn Sie dies wünschen, können Sie uns dies jederzeit mitteilen. Wir übersenden Ihnen dann die weiteren Informationen zu diesem Verfahren.
Die Kostentragung richtet sich nach der im Verfahren festgestellten Schadenhöhe:
- Bis 25.000 Euro: Jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen oder ihrer Sachverständigen. Die Kosten für einen Obmann tragen beide Parteien je zur Hälfte.
- Über 25.000 Euro: Wir übernehmen außer den Kosten für unseren Sachverständigen bzw. unsere Sachverständigen auch 90 % der Kosten für Ihren Sachverständigen bzw. Ihre Sachverständigen sowie für einen Obmann. 10 % der Kosten für Ihren Sachverständigen bzw. Ihre Sachverständigen sowie für einen Obmann sind von Ihnen zu entrichten.
- Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden können Sie und die Allianz gemeinsam entscheiden, die Schadenhöhe durch ein Sachverständigenverfahren feststellen zu lassen. Auf Wunsch lässt sich dieses Verfahren auch auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall erweitern. Wie sich die Kosten dafür verteilen, hängt davon ab, wie hoch der festgestellte Schaden ausfällt – bei kleineren Schäden trägt jede Seite überwiegend ihre eigenen Kosten, bei größeren Schäden übernimmt die Allianz einen deutlich höheren Anteil.
Häufige Fragen
Wann kann ich ein Sachverständigenverfahren vereinbaren?
Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalls mit uns vereinbaren, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
Kann das Verfahren auch auf weitere Punkte ausgedehnt werden?
Ja. Wir und Sie können zusätzlich vereinbaren, das Sachverständigenverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall auszudehnen. Wenn Sie dies wünschen, können Sie uns dies jederzeit mitteilen; wir übersenden Ihnen dann die weiteren Informationen zu diesem Verfahren.
Wer trägt die Kosten bei einem Schaden bis 25.000 Euro?
Bis 25.000 Euro trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen oder ihrer Sachverständigen. Die Kosten für einen Obmann tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Wie werden die Kosten bei einem Schaden über 25.000 Euro verteilt?
Über 25.000 Euro übernehmen wir außer den Kosten für unseren Sachverständigen bzw. unsere Sachverständigen auch 90 % der Kosten für Ihren Sachverständigen bzw. Ihre Sachverständigen sowie für einen Obmann. 10 % dieser Kosten sind von Ihnen zu entrichten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025