In der Hausratversicherung Premium der Allianz beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt – vorausgesetzt, der erste oder einmalige Beitrag wird rechtzeitig gezahlt. Wer nicht rechtzeitig zahlt, muss unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen mit Folgen rechnen.
Beginn des Versicherungsschutzes:
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Bei nicht rechtzeitiger Zahlung:
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Damit Ihr Hausratschutz wie vereinbart startet, kommt es auf die pünktliche Zahlung des ersten beziehungsweise einmaligen Beitrags an. Zahlen Sie fristgerecht, greift der Schutz ab dem vereinbarten Zeitpunkt. Bleibt die rechtzeitige Zahlung dagegen aus, kann der Versicherer nach den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten oder von seiner Leistung befreit sein.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz in der Hausratversicherung Premium?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Was ist Voraussetzung für den rechtzeitigen Beginn des Schutzes?
Voraussetzung ist die rechtzeitige Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz kann die Allianz vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn der fällige erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wurde.
Auf welche gesetzliche Regelung stützt sich die Leistungsfreiheit?
Maßgeblich sind die Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz.