In der Hausratversicherung der Allianz im Tarif Komfort sorgt eine gestaffelte Vorsorge dafür, dass Sie im Schadenfall auch dann geschützt sind, wenn der Wert Ihres Hausrats – etwa durch Neuanschaffungen, Erbschaft oder Zuzug – über die vereinbarte Versicherungssumme hinaus gewachsen ist. Je nach Vereinbarung erhöht sich die Versicherungssumme um 10 % oder 20 %, mit einem Unterversicherungsverzicht sogar zeitlich befristet unbegrenzt.
Oftmals erhöht sich der Wert des Hausrats während der Vertragslaufzeit, beispielsweise durch Neuanschaffungen. Deshalb stellen wir für Sie im Schadenfall noch eine zusätzliche Vorsorge zur Verfügung.
Allgemeine Vorsorge
Die Versicherungssumme erhöht sich im Versicherungsfall um einen Vorsorgebetrag von 10 %.
Wenn Versicherungssumme und Vorsorgebetrag für die Entschädigung bereits vollständig ausgeschöpft sind, gilt: Wir erstatten Ihnen ergänzend zur Entschädigung anfallende Kosten nach Ziffer 2.3.1. Diese sind auf 10 % der Versicherungssumme begrenzt.
Vorsorge bei vereinbartem Unterversicherungsverzicht
Haben Sie bei Vertragsschluss einen Unterversicherungsverzicht gemäß Ziffer 4.4 vereinbart, erhöht sich der Vorsorgebetrag auf 20 %.
Wenn Versicherungssumme und Vorsorgebetrag für die Entschädigung bereits vollständig ausgeschöpft sind, gilt: Wir erstatten Ihnen darüber hinaus anfallende Kosten nach Ziffer 2.3.1. Diese sind auf 20 % der Versicherungssumme begrenzt.
Vorübergehende unbegrenzte Vorsorge für neu hinzugekommenen Hausrat
Haben Sie bei Vertragsschluss einen Unterversicherungsverzicht gemäß Ziffer 4.4 vereinbart, erhöht sich die Vorsorge nach Ziffer 4.8.2.
Wenn sich der Wert Ihres Hausrats beispielsweise durch Neuanschaffungen, Erbschaft oder Zuzug weiterer Personen erhöht, ist die Höchstentschädigung nicht mehr durch die Versicherungssumme begrenzt.
Dies gilt jedoch nur bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, aber mindestens für sechs Monate. Danach müssen Sie die Versicherungssumme entsprechend anpassen.
Was bedeutet das konkret?
Der Wert Ihres Hausrats kann im Lauf der Zeit steigen, ohne dass Sie die Versicherungssumme sofort anpassen. Damit Sie in einem solchen Fall nicht ohne ausreichenden Schutz dastehen, gibt es zusätzliche Vorsorge-Regelungen. Sie stocken die Entschädigung im Schadenfall auf und können den Schutz – je nach Vereinbarung – vorübergehend sogar über die vereinbarte Summe hinaus erweitern. Das ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Um wie viel erhöht sich die Versicherungssumme durch die allgemeine Vorsorge?
Die Versicherungssumme erhöht sich im Versicherungsfall um einen Vorsorgebetrag von 10 %.
Was ändert sich bei vereinbartem Unterversicherungsverzicht?
Haben Sie bei Vertragsschluss einen Unterversicherungsverzicht gemäß Ziffer 4.4 vereinbart, erhöht sich der Vorsorgebetrag auf 20 %.
Was passiert, wenn Versicherungssumme und Vorsorgebetrag ausgeschöpft sind?
Dann erstatten wir ergänzend zur Entschädigung anfallende Kosten nach Ziffer 2.3.1. Diese sind auf 10 % beziehungsweise – bei vereinbartem Unterversicherungsverzicht – auf 20 % der Versicherungssumme begrenzt.
Wie lange gilt die unbegrenzte Vorsorge für neu hinzugekommenen Hausrat?
Sie gilt bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, aber mindestens für sechs Monate. Danach müssen Sie die Versicherungssumme entsprechend anpassen.
In welchen Fällen kann sich der Wert des Hausrats erhöhen?
Zum Beispiel durch Neuanschaffungen, Erbschaft oder den Zuzug weiterer Personen.