In der Hausratversicherung Komfort der Allianz wird geregelt, wann die Entschädigung fällig wird: Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt, zu dem die Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt sind. Wer wissen möchte, ab wann er im Schadenfall mit der Auszahlung rechnen kann, findet hier die entscheidende Grundlage.
Im Tarif Komfort der Hausratversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen zur Fälligkeit der Entschädigung:
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt sind.
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung der Entschädigung setzt voraus, dass zwei Punkte geklärt sind: dass grundsätzlich eine Zahlungspflicht besteht und in welcher Höhe die Leistung erfolgt. Erst wenn beides abschließend feststeht, wird die Entschädigung fällig. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Wortlaut oben.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung in der Hausratversicherung Komfort fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt sind.
Welche Voraussetzungen müssen für die Fälligkeit erfüllt sein?
Es müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: die abschließende Feststellung der Zahlungspflicht und die abschließende Feststellung der Höhe der Leistung.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung zur Fälligkeit?
Diese Regelung gilt für den Tarif Komfort der Hausratversicherung der Allianz.
Reicht allein die Feststellung der Zahlungspflicht für die Fälligkeit aus?
Nein. Neben der Zahlungspflicht muss auch die Höhe der Leistung abschließend festgestellt sein, damit die Entschädigung fällig wird.