Ziehen Kinder aus dem Elternhaus aus, bietet die Allianz Hausratversicherung Komfort weiterhin Schutz: Gründen die Kinder in Deutschland einen eigenen Haushalt, sind sie dort bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs, mindestens aber sechs Monate, mitversichert. Danach ist eine eigene Hausratversicherung nötig – hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten.
Im Tarif Komfort der Hausratversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen für den Auszug von Kindern:
Versicherungsschutz nach der Haushaltsgründung:
- Wenn Ihre Kinder in Deutschland einen eigenen Haushalt gründen, sind sie auch dort bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs versichert.
- Versicherungsschutz besteht mindestens jedoch für sechs Monate.
- Danach sind Ihre Kinder nur versichert, wenn sie eine eigene Hausratversicherung abschließen.
Den Hausrat in der Wohnung Ihrer Kinder berücksichtigen wir bei Ihrer Versicherungssumme nicht (Erstrisikodeckung).
Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
- Diese Kinder müssen ununterbrochen bis zum Auszug mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.
Was bedeutet das konkig?
Zieht ein Kind aus und richtet sich einen eigenen Haushalt in Deutschland ein, läuft der Schutz aus dem elterlichen Vertrag für eine Übergangszeit weiter. So bleibt der neue Hausrat vorübergehend abgesichert, bis das Kind eine eigene Hausratversicherung abschließt. Diese Angaben sind eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie lange ist mein Kind nach dem Auszug noch mitversichert?
Wenn Ihr Kind in Deutschland einen eigenen Haushalt gründet, besteht Versicherungsschutz bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs, mindestens jedoch für sechs Monate.
Was gilt nach Ablauf dieser Frist?
Danach sind Ihre Kinder nur versichert, wenn sie eine eigene Hausratversicherung abschließen.
Wird der Hausrat meines Kindes auf meine Versicherungssumme angerechnet?
Nein. Den Hausrat in der Wohnung Ihrer Kinder berücksichtigen wir bei Ihrer Versicherungssumme nicht (Erstrisikodeckung).
Welche Voraussetzung muss für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Voraussetzung ist, dass diese Kinder ununterbrochen bis zum Auszug mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.