Die Allianz übernimmt in der Hausratversicherung Smart nach einem Versicherungsfall zahlreiche zusätzliche Kosten – von Aufräum-, Transport- und Lagerungskosten über Hotel- und Umzugskosten bis hin zu Mehrkosten für nachhaltige Schadenbehebung. Hier erfahren Sie, welche Kostenarten versichert sind und welche Voraussetzungen, Fristen und Grenzen jeweils gelten.
Ihre Hausratversicherung übernimmt für Sie auch die folgenden Kosten, wenn diese nach einem Versicherungsfall erforderlich sind und tatsächlich anfallen:
Aufräumungs- und Entsorgungskosten:
Kosten, um beschädigte versicherte Sachen aufzuräumen oder abzubrechen. Hierzu gehört auch, sonstige Reste der versicherten Sachen wegzuräumen oder fachgerecht zu entsorgen.
Bewegungs- und Schutzkosten:
Kosten für das Bewegen, Verändern und Schützen von Sachen. Voraussetzung ist, dass dies zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von beschädigten versicherten Sachen erforderlich ist.
Beispiel: Die Zimmerdecke muss nach einem Wasserschaden gestrichen werden. Dazu müssen die Möbel im Zimmer abgedeckt werden.
Auch versichert sind Kosten für provisorische Reparaturen zum Schutz versicherter Sachen.
Transport- und Lagerungskosten:
Kosten für den Transport von versicherten Sachen an einen anderen Ort und die Einlagerung von diesen Sachen bis maximal 24 Monate.
Voraussetzung ist, dass die Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung nicht zumutbar ist.
Schadenermittlungs- und Schadenfeststellungskosten:
Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von uns zu ersetzenden Schadens, soweit dies den Umständen nach geboten war. Wir erstatten diese Kosten auch dann, wenn sie zusammen mit der sonstigen Entschädigung höher sind als die Versicherungssumme.
Wenn Sie einen Sachverständigen bzw. eine Sachverständige heranziehen, gilt: Wir erstatten diese Kosten nur, soweit Sie zur Zuziehung vertraglich verpflichtet oder von uns aufgefordert worden sind.
Reparaturkosten für Gebäudeschäden:
Kosten für Reparaturen von Schäden am Gebäude und innerhalb der Wohnung, die:
- durch Einbruch, Raub oder den Versuch entstanden sind oder
- durch Vandalismus nach einem Einbruch entstanden sind.
Reparatur von Schäden durch Leitungswasser:
Kosten für Reparaturen in Wohnungen, um Schäden durch Leitungswasser an folgenden Gegenständen zu beseitigen:
- Bodenbeläge
- Innenanstriche
- Tapeten
Voraussetzung ist: Es handelt sich um eine Miet- oder Eigentumswohnung.
Hotel- oder Übernachtungskosten:
Kosten für Hotelübernachtung oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten.
Voraussetzung ist, dass Ihre Wohnung nach einem Schaden nicht mehr bewohnbar ist.
Beispiel: Eine Übernachtung in einem Hotel ist erforderlich, weil Ihr Bad oder Ihre Küche nicht mehr nutzbar ist. Wir erstatten die Übernachtung ohne Frühstück.
Das gilt auch, wenn nur ein Gebäudeschaden und kein Schaden am Hausrat vorliegt.
Wir übernehmen diese Kosten jedoch maximal für 24 Monate. Die Kosten werden nur ersetzt, soweit Sie nicht Ersatz aus einem anderen Versicherungsvertrag verlangen können.
Mehrkosten für die Rückreise aus dem Urlaub:
Fahrtmehrkosten, wenn Sie wegen eines erheblichen Versicherungsfalls vorzeitig Ihre Reise (Urlaubs- oder Dienstreise) abbrechen.
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 1.000 Euro übersteigt.
Wir erstatten angemessene Fahrtmehrkosten zum Schadensort und gegebenenfalls zurück an den Urlaubsort oder Ort der Dienstreise. Die Angemessenheit richtet sich nach den Umständen und insbesondere der Dringlichkeit der Rückreise.
Umzugskosten:
Kosten für Ihren Umzug, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Ihre ständig bewohnte Wohnung ist durch einen Versicherungsfall dauerhaft unbewohnbar geworden.
- Sie müssen deswegen umziehen.
Bewachungskosten:
Kosten für die Bewachung des Versicherungsortes nach Ziffer 3.1 maximal 14 Tage lang.
Wir übernehmen die Kosten, wenn Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz mehr bieten.
Mehrkosten für nachhaltige Schadenbehebung:
Mehrkosten, um versicherte Sachen nachhaltig zu reparieren oder wiederzubeschaffen. Dies sind tatsächliche Mehrkosten für:
- Reparaturmaßnahmen, die ressourcenschonender sind als Neuanschaffungen (Reparatur statt Neukauf)
- Ersatz von versichertem Hausrat durch aus nachhaltigen Materialien angefertigte oder nachhaltig produzierte Sachen
- Wiederbeschaffung von Kühlschränken, Gefrierschränken, Geschirrspülern, Waschmaschinen, Trocknern und ähnlichen Elektrogeräten in der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren höchsten Effizienzklasse
Wir zahlen als Entschädigung pro Versicherungsfall bis zu 10 % der nach Ziffer 4 ermittelten Entschädigung maximal 5.000 Euro.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem eigentlichen Schaden an Ihrem Hausrat kommen nach einem Versicherungsfall oft weitere Ausgaben auf Sie zu – etwa fürs Aufräumen, für die Lagerung geretteter Möbel, eine Hotelübernachtung oder einen notwendigen Umzug. Für diese Folgekosten springt die Hausratversicherung Smart der Allianz zusätzlich ein, sofern die Kosten wirklich nötig sind und tatsächlich entstehen. Für einzelne Kostenarten gelten dabei bestimmte Voraussetzungen, Fristen und Höchstgrenzen.
Häufige Fragen
Übernimmt die Allianz die Hotelkosten, wenn meine Wohnung nach einem Schaden unbewohnbar ist?
Ja. Ist Ihre Wohnung nach einem Schaden nicht mehr bewohnbar, werden Kosten für Hotelübernachtung oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten übernommen – zum Beispiel, wenn Bad oder Küche nicht mehr nutzbar sind. Die Übernachtung wird ohne Frühstück erstattet, maximal für 24 Monate. Das gilt auch, wenn nur ein Gebäudeschaden und kein Schaden am Hausrat vorliegt. Die Kosten werden nur ersetzt, soweit Sie keinen Ersatz aus einem anderen Versicherungsvertrag verlangen können.
Wie lange werden Transport- und Lagerungskosten übernommen?
Kosten für den Transport versicherter Sachen an einen anderen Ort und deren Einlagerung werden bis maximal 24 Monate übernommen. Voraussetzung ist, dass die Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung nicht zumutbar ist.
Wann gilt ein Versicherungsfall als erheblich für die Rückreise aus dem Urlaub?
Ein Versicherungsfall ist erheblich, wenn der Schaden voraussichtlich 1.000 Euro übersteigt. In diesem Fall werden angemessene Fahrtmehrkosten zum Schadensort und gegebenenfalls zurück an den Urlaubsort oder Ort der Dienstreise erstattet. Die Angemessenheit richtet sich nach den Umständen und insbesondere der Dringlichkeit der Rückreise.
Wie hoch sind die Mehrkosten für nachhaltige Schadenbehebung?
Die Entschädigung für Mehrkosten zur nachhaltigen Reparatur oder Wiederbeschaffung beträgt pro Versicherungsfall bis zu 10 % der nach Ziffer 4 ermittelten Entschädigung, maximal 5.000 Euro. Dazu zählen ressourcenschonende Reparaturen statt Neukauf, Ersatz durch nachhaltig produzierte Sachen sowie die Wiederbeschaffung bestimmter Elektrogeräte in der höchsten verfügbaren Effizienzklasse.
Werden auch Gebäudeschäden nach einem Einbruch erstattet?
Ja. Übernommen werden Kosten für Reparaturen von Schäden am Gebäude und innerhalb der Wohnung, die durch Einbruch, Raub oder den Versuch entstanden sind oder durch Vandalismus nach einem Einbruch verursacht wurden.