Im Tarif Smart der Hausratversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen für den Fall, dass Ihr Hausratgegenstand beschädigt wird:
- Erstattung von Reparaturkosten
Wenn Hausratgegenstände beschädigt werden, erstatten wir die erforderlichen Reparaturkosten.
Wir erstatten darüber hinaus eine möglicherweise trotz Reparatur verbleibende Wertminderung.
Bitte beachten Sie:
Maximal entschädigen wir den Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
Bei beschädigten Antiquitäten und Kunstgegenständen erstatten wir Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
- Besonderheiten bei Schönheitsreparaturen
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist Ihnen die Nutzung ohne Reparatur zumutbar (Schönheitsschaden), gilt: Wir ersetzen Ihnen die Wertminderung.
- Besonderheiten bei nicht mehr verwendbaren Sachen
Falls Sachen beschädigt worden sind, die für ihren Zweck in Ihrem Haushalt schon vor dem Versicherungsfall nicht mehr zu verwenden waren, gilt: Wir ersetzen den gemeinen Wert. Das ist der für diese Sachen erzielbare Verkaufspreis.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Beschädigung von Hausrat / Hausratversicherung Smart
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