Bei beschädigtem Hausrat erstattet die Allianz Hausratversicherung im Tarif Smart die erforderlichen Reparaturkosten sowie eine trotz Reparatur verbleibende Wertminderung – maximal jedoch bis zum Neuwert. Was für Antiquitäten, Schönheitsschäden und bereits unbrauchbare Sachen gilt, erfahren Sie hier.
Erstattung von Reparaturkosten
Wenn Hausratgegenstände beschädigt werden, erstatten wir die erforderlichen Reparaturkosten.
Wir erstatten darüber hinaus eine möglicherweise trotz Reparatur verbleibende Wertminderung.
Bitte beachten Sie:
- Maximal entschädigen wir den Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
- Bei beschädigten Antiquitäten und Kunstgegenständen erstatten wir Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
Besonderheiten bei Schönheitsreparaturen:
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist Ihnen die Nutzung ohne Reparatur zumutbar (Schönheitsschaden), gilt: Wir ersetzen Ihnen die Wertminderung.
Besonderheiten bei nicht mehr verwendbaren Sachen:
Falls Sachen beschädigt worden sind, die für ihren Zweck in Ihrem Haushalt schon vor dem Versicherungsfall nicht mehr zu verwenden waren, gilt: Wir ersetzen den gemeinen Wert. Das ist der für diese Sachen erzielbare Verkaufspreis.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Gegenstand aus Ihrem Hausrat beschädigt, übernimmt die Versicherung grundsätzlich die Kosten für die Reparatur und – falls trotz Reparatur ein Wert verloren geht – auch diese Wertminderung. Der erstattete Betrag ist dabei nach oben begrenzt: Es wird höchstens so viel gezahlt, wie eine gleichwertige neue Sache kosten würde. Für besondere Fälle wie Kunstgegenstände, rein optische Schäden oder bereits vorher unbrauchbare Dinge gelten jeweils eigene Regeln.
Häufige Fragen
Welche Kosten werden bei einem beschädigten Hausratgegenstand erstattet?
Erstattet werden die erforderlichen Reparaturkosten sowie eine möglicherweise trotz Reparatur verbleibende Wertminderung.
Gibt es eine Obergrenze bei der Entschädigung?
Ja. Maximal entschädigt wird der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.
Was gilt bei beschädigten Antiquitäten und Kunstgegenständen?
Bei beschädigten Antiquitäten und Kunstgegenständen werden die Reparaturkosten bis zum Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte erstattet.
Was passiert bei einem reinen Schönheitsschaden?
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt und ist die Nutzung ohne Reparatur zumutbar (Schönheitsschaden), wird die Wertminderung ersetzt.
Wie wird bei bereits vor dem Schaden unbrauchbaren Sachen entschädigt?
Waren Sachen für ihren Zweck im Haushalt schon vor dem Versicherungsfall nicht mehr zu verwenden, wird der gemeine Wert ersetzt. Das ist der für diese Sachen erzielbare Verkaufspreis.