Im Tarif Smart der Hausratversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen bezüglich der Wiederbeschaffung abhandengekommener Gegenstände:
Wenn abhandengekommene Sachen wieder auftauchen, müssen Sie uns dies unverzüglich melden.
Haben wir für die Sache bereits eine Entschädigung gezahlt, gilt: Sie müssen sich innerhalb eines Monats entscheiden, ob Sie die wieder aufgefundene Sache zurückhaben möchten. Wenn ja, müssen Sie uns die Entschädigung zurückzahlen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Wiederauffinden abhandengekommener Sachen / Hausratversicherung Smart
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