Wenn abhandengekommene Sachen in der Hausratversicherung Smart der Allianz wieder auftauchen, gelten klare Regeln: Sie müssen den Fund unverzüglich melden. Wurde bereits eine Entschädigung gezahlt, haben Sie einen Monat Zeit, um zu entscheiden, ob Sie die Sache zurückhaben möchten – dann ist die Entschädigung zurückzuzahlen.
Wenn abhandengekommene Sachen wieder auftauchen, müssen Sie uns dies unverzüglich melden.
Wenn bereits eine Entschädigung gezahlt wurde, gilt:
- Sie müssen sich innerhalb eines Monats entscheiden, ob Sie die wieder aufgefundene Sache zurückhaben möchten.
- Wenn ja, müssen Sie uns die Entschädigung zurückzahlen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Taucht ein Gegenstand, der als abhandengekommen gemeldet wurde, wieder auf, sollten Sie das der Versicherung sofort mitteilen. Wurde für diesen Gegenstand schon Geld gezahlt, haben Sie einen Monat Zeit, um zu wählen: Möchten Sie die Sache behalten, geben Sie im Gegenzug die erhaltene Entschädigung zurück.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, wenn eine abhandengekommene Sache wieder auftaucht?
Sie müssen der Allianz das Wiederauffinden unverzüglich melden.
Wie lange habe ich Zeit, mich zu entscheiden, wenn bereits eine Entschädigung gezahlt wurde?
Sie müssen sich innerhalb eines Monats entscheiden, ob Sie die wieder aufgefundene Sache zurückhaben möchten.
Was passiert, wenn ich die wieder aufgefundene Sache behalten möchte?
Wenn Sie die Sache zurückhaben möchten und bereits eine Entschädigung gezahlt wurde, müssen Sie der Allianz die Entschädigung zurückzahlen.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen?
Diese Bestimmungen gelten für den Tarif Smart der Hausratversicherung der Allianz.