Stirbt die versicherte Person, bleibt bei der Hausratversicherung Komfort der Allianz die Wohnung zunächst weiterhin Versicherungsort. Der Vertrag erlischt allerdings zwei Monate nach dem Sterbedatum – es sei denn, ein Erbe oder eine Erbin nutzt die Wohnung bis dahin in derselben Weise weiter.
Vertragsfolgen im Todesfall:
- Im Falle Ihres Todes bleibt Ihre Wohnung zunächst Versicherungsort.
- Der Vertrag erlischt jedoch zwei Monate nach dem Sterbedatum.
- Der Vertrag erlischt nicht, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe bzw. eine Erbin die Wohnung in derselben Weise nutzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt die versicherte Person, endet der Versicherungsschutz nicht sofort: Die Wohnung gilt zunächst weiterhin als Versicherungsort. Erst zwei Monate nach dem Sterbedatum läuft der Vertrag aus. Übernimmt in dieser Zeit ein Erbe oder eine Erbin die Wohnung und nutzt sie auf dieselbe Weise weiter, bleibt der Vertrag bestehen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Bleibt die Wohnung nach dem Tod noch versichert?
Ja, im Falle Ihres Todes bleibt Ihre Wohnung zunächst Versicherungsort.
Wann erlischt der Vertrag?
Der Vertrag erlischt zwei Monate nach dem Sterbedatum.
Kann der Vertrag über den Todesfall hinaus bestehen bleiben?
Ja. Der Vertrag erlischt nicht, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe bzw. eine Erbin die Wohnung in derselben Weise nutzt.
Was gilt für einen Erben, der die Wohnung übernimmt?
Nutzt ein Erbe bzw. eine Erbin die Wohnung in derselben Weise, bleibt der Vertrag bestehen und erlischt nicht mit Ablauf der zwei Monate.