In der Hausratversicherung Smart der Allianz ist der gesamte Hausrat versichert – inklusive Sachen, die anderen gehören, etwa von Familienangehörigen, Besuchern oder in Wohngemeinschaften. Was genau als versicherte Sache gilt, von Möbeln über Wertsachen und Einbauküchen bis zu Wallboxen, Balkonkraftwerken, kleinen Motorfahrzeugen und Haustieren, zeigt dieser Überblick verständlich auf.
Versichert ist der gesamte Hausrat.
Versichert sind auch Sachen, die anderen gehören.
Beispiel: Der Hausrat Ihrer Familienangehörigen, aber auch Sachen von Besuchern sind versichert. Das gilt auch für gemietete Gegenstände.
Bei Wohngemeinschaften und Untermieter:innen ist der Hausrat aller Bewohner:innen mitversichert, wenn Sie als Versicherungsnehmer:in die gesamte Wohnung versichern.
Zum Hausrat gehören die folgenden versicherten Sachen:
Sachen im Haushalt
Alle Sachen, die Sie in Ihrem Haushalt privat nutzen, gebrauchen oder verbrauchen.
Beispiel: Möbel, Geschirr, Kleidung, Elektrogeräte, Lebensmittel
Wertsachen
Wertsachen und Bargeld.
Beispiel: Uhren, Schmuck, Kunstgegenstände
Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen. Diese finden Sie unter Ziffer 2.4.2.
Nicht versichert sind jedoch Sachen, die durch eine spezielle Versicherung versichert sind.
Beispiel: Kunstgegenstände, Schmucksachen oder Uhren, für die eine eigene Versicherung besteht.
Eingebaute Sachen
Das sind in das Gebäude eingefügte Sachen.
Beispiel: Einbaumöbel, Einbauküchen, Treppenlifte, Rampen
Dies gilt aber nur, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie haben als Mieter:in oder Wohnungseigentümer:in diese Sachen auf Ihre Kosten beschafft oder übernommen.
- Sie tragen aufgrund dessen hierfür auch die Gefahr.
Antennen, Markisen und Sicherungsanlagen
Privat genutzte:
- Antennen- und Sat-Anlagen
- Markisen
- technische, optische und akustische Sicherungsanlagen
Voraussetzung ist, dass diese Sachen nur der versicherten Wohnung dienen.
Wallboxen, Balkonkraftwerke
Privat genutzte:
- Wallboxen zum Aufladen von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- mobile Photovoltaikanlagen, die sich am oder auf einem Balkon befinden
Voraussetzung ist, dass diese Sachen nur der versicherten Wohnung dienen.
Kleine Motorfahrzeuge
Kleine Motorfahrzeuge, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- für das Fahrzeug ist kein amtliches Kennzeichen oder Versicherungskennzeichen erforderlich
Beispiel: Fahrräder mit Tretunterstützung (Pedelec), Rasenmäher, Spielfahrzeuge, Rollstühle mit Motor.
Nicht versichert sind jedoch andere Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger.
Luft- und Wasserfahrzeuge
Folgende Luft- und Wasserfahrzeuge:
- Flugmodelle und Drohnen
- Fall- und Gleitschirme
- Flugdrachen
- Kanus
- Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren
- Surfgeräte
Andere als die genannten Luft- und Wasserfahrzeuge sind nicht versichert.
Beruflich und gewerblich genutzte Sachen
Zusätzlich sind folgende beruflich oder gewerblich genutzte Sachen in der Wohnung (beispielsweise Arbeitszimmer) versichert:
- Arbeitsgeräte wie Computer, Werkzeuge oder Maschinen
- beruflich oder gewerblich genutzte Einrichtungsgegenstände wie Schreibtische oder Aktenschränke
- Handelswaren bis 5.000 Euro
Abweichend von Ziffer 3.1 besteht für diese Sachen jedoch kein Versicherungsschutz in Räumen von Nebengebäuden.
Haustiere
Tiere, die üblicherweise in der Wohnung gehalten werden.
Beispiel: Hunde, Katzen, Vögel, Fische, Schildkröten
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich zählt der gesamte private Hausrat zum Versicherungsschutz – also alles, was Sie in Ihrer Wohnung nutzen, gebrauchen oder verbrauchen. Auch Dinge, die anderen gehören oder gemietet sind, können abgedeckt sein. Über den klassischen Hausrat hinaus sind bestimmte weitere Gegenstände wie fest eingebaute Sachen, Antennen und Sicherungsanlagen, Wallboxen und Balkonkraftwerke, kleine Motorfahrzeuge, ausgewählte Luft- und Wasserfahrzeuge, beruflich oder gewerblich genutzte Sachen sowie Haustiere mitversichert – jeweils unter den genannten Voraussetzungen. Für Wertsachen sowie für bereits anderweitig versicherte Sachen gelten besondere Regelungen. Diese Erläuterung dient nur der Orientierung und ist unverbindlich.
Häufige Fragen
Sind auch Sachen versichert, die mir gar nicht gehören?
Ja. Versichert sind auch Sachen, die anderen gehören – zum Beispiel der Hausrat von Familienangehörigen, Sachen von Besuchern sowie gemietete Gegenstände.
Ist in einer Wohngemeinschaft der Hausrat aller Bewohner:innen versichert?
Bei Wohngemeinschaften und Untermieter:innen ist der Hausrat aller Bewohner:innen mitversichert, wenn Sie als Versicherungsnehmer:in die gesamte Wohnung versichern.
Sind mein Pedelec und mein Rasenmäher mitversichert?
Kleine Motorfahrzeuge sind versichert, wenn sie maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit haben und kein amtliches Kennzeichen oder Versicherungskennzeichen erforderlich ist. Dazu zählen zum Beispiel Fahrräder mit Tretunterstützung (Pedelec), Rasenmäher, Spielfahrzeuge und Rollstühle mit Motor.
Gilt der Schutz für beruflich genutzte Sachen auch im Nebengebäude?
Nein. Für beruflich oder gewerblich genutzte Sachen besteht abweichend von Ziffer 3.1 kein Versicherungsschutz in Räumen von Nebengebäuden. Handelswaren sind bis 5.000 Euro versichert.
Sind Wertsachen ohne Einschränkung versichert?
Wertsachen und Bargeld sind versichert, jedoch gelten hierfür besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen. Diese finden Sie unter Ziffer 2.4.2. Sachen, die bereits durch eine spezielle Versicherung abgedeckt sind, sind nicht versichert.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025