Bei der Hausratversicherung Smart der Allianz erfahren Sie, wann die Entschädigung nach einem Schaden fällig wird – nämlich sobald die Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt sind. Dieser Beitrag erläutert die Voraussetzungen der Fälligkeit verständlich.
Im Tarif Smart der Hausratversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen bezüglich der Fälligkeit der Entschädigung:
Die Entschädigung wird fällig, wenn wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt nicht automatisch direkt nach der Schadenmeldung. Zuerst prüft die Allianz, ob überhaupt eine Zahlungspflicht besteht und wie hoch die Leistung ausfällt. Erst wenn beide Punkte abschließend geklärt sind, wird der Betrag fällig – also zur Zahlung ausstehend.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung in der Hausratversicherung Smart fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Allianz ihre Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt hat.
Was muss vor der Auszahlung geklärt sein?
Vor der Fälligkeit müssen sowohl die Zahlungspflicht als auch die Höhe der Leistung abschließend festgestellt sein.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Diese Bestimmung zur Fälligkeit der Entschädigung gilt für den Tarif Smart der Hausratversicherung der Allianz.
Wird die Entschädigung sofort nach der Schadenmeldung ausgezahlt?
Nein. Die Entschädigung wird erst fällig, wenn die Allianz ihre Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt hat.