Beim Sachverständigenverfahren der Allianz Hausratversicherung im Tarif Komfort können Sie nach einem Versicherungsfall vereinbaren, die Schadenhöhe fachlich feststellen zu lassen – und erfahren hier, wie sich die Kosten je nach Schadenhöhe verteilen und wann die Allianz 90 % der Kosten Ihres Sachverständigen übernimmt.
Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalls mit uns vereinbaren, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
Wir und Sie können zusätzlich vereinbaren, das Sachverständigenverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall auszudehnen. Wenn Sie dies wünschen, können Sie uns dies jederzeit mitteilen. Wir übersenden Ihnen dann die weiteren Informationen zu diesem Verfahren.
Kostentragung:
Die Kostentragung richtet sich nach der im Verfahren festgestellten Schadenhöhe.
- Bis 25.000 Euro: Jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen oder ihrer Sachverständigen. Die Kosten für einen Obmann tragen beide Parteien je zur Hälfte.
- Über 25.000 Euro: Wir übernehmen außer den Kosten für unseren Sachverständigen bzw. unsere Sachverständigen auch 90 % der Kosten für Ihren Sachverständigen bzw. Ihre Sachverständigen sowie für einen Obmann. 10 % der Kosten für Ihren Sachverständigen bzw. Ihre Sachverständigen sowie für einen Obmann sind von Ihnen zu entrichten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie sich mit der Allianz über die Höhe eines Hausratschadens nicht einig sind, können beide Seiten nach dem Schaden vereinbaren, dass Sachverständige die Schadenhöhe feststellen. Auf Wunsch lässt sich dieses Verfahren auch auf weitere Punkte des Versicherungsfalls erweitern. Wer welche Kosten trägt, hängt davon ab, wie hoch der festgestellte Schaden ausfällt: Bei kleineren Schäden zahlt jede Seite ihren eigenen Sachverständigen und teilt sich den Obmann, bei größeren Schäden übernimmt die Allianz einen Großteil auch Ihrer Kosten.
Häufige Fragen
Wann kann ich ein Sachverständigenverfahren vereinbaren?
Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalls mit der Allianz vereinbaren, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
Kann das Verfahren auf weitere Feststellungen ausgedehnt werden?
Ja. Sie und die Allianz können zusätzlich vereinbaren, das Sachverständigenverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall auszudehnen. Diesen Wunsch können Sie jederzeit mitteilen und erhalten dann weitere Informationen zum Verfahren.
Wer trägt die Kosten bei einem Schaden bis 25.000 Euro?
Bis 25.000 Euro trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen oder ihrer Sachverständigen. Die Kosten für einen Obmann tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Wer trägt die Kosten bei einem Schaden über 25.000 Euro?
Über 25.000 Euro übernimmt die Allianz außer den Kosten für ihren Sachverständigen bzw. ihre Sachverständigen auch 90 % der Kosten für Ihren Sachverständigen bzw. Ihre Sachverständigen sowie für einen Obmann. 10 % dieser Kosten sind von Ihnen zu entrichten.