Wer eine Hausratversicherung der Allianz im Tarif Komfort abschließt, muss bestimmte Sicherheitsvorschriften bereits vor einem Schadenfall einhalten – etwa das ausreichende Beheizen der Wohnung in der kalten Jahreszeit. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert eine Kündigung oder den Verlust des Versicherungsschutzes.
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) vor dem Versicherungsfall:
Welche Sicherheitsvorschriften müssen Sie beachten?
Gegen gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften dürfen Sie nicht vorsätzlich verstoßen.
In der kalten Jahreszeit müssen Sie Folgendes beachten:
- Sie müssen die Wohnung ausreichend beheizen.
- Alternativ müssen Sie alle Wasser führenden Anlagen und Einrichtungen entleeren und entleert halten.
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Sicherheitsvorschriften, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Als versicherte Person übernehmen Sie schon vor einem möglichen Schaden bestimmte Sorgfaltspflichten. Dazu gehört, geltende Sicherheitsvorschriften einzuhalten und Ihre Wohnung in der kalten Jahreszeit so zu schützen, dass keine Frostschäden entstehen – entweder durch ausreichendes Heizen oder durch das Entleeren aller wasserführenden Anlagen. Halten Sie sich nicht daran, kann das Folgen für Ihren Versicherungsschutz haben.
Häufige Fragen
Welche Pflichten habe ich vor einem Versicherungsfall?
Sie dürfen nicht vorsätzlich gegen gesetzliche und behördliche Sicherheitsvorschriften verstoßen. In der kalten Jahreszeit müssen Sie zudem die Wohnung ausreichend beheizen oder alternativ alle Wasser führenden Anlagen und Einrichtungen entleeren und entleert halten.
Was muss ich in der kalten Jahreszeit beachten?
Sie müssen die Wohnung ausreichend beheizen. Alternativ müssen Sie alle Wasser führenden Anlagen und Einrichtungen entleeren und entleert halten.
Welche Folgen hat es, wenn ich eine Sicherheitsvorschrift verletze?
Verletzen Sie eine der genannten Sicherheitsvorschriften, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Für welchen Tarif gelten diese Obliegenheiten?
Diese Regelungen gelten in der Hausratversicherung der Allianz im Tarif Komfort für die vertraglich vereinbarten Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall.