Bei der Hausratversicherung Smart der Allianz erstattet der Versicherer die versicherten Kosten nach Ziffer 2.3 nur dann, wenn ein Nachweis über den tatsächlichen Anfall dieser Kosten vorliegt – dabei greifen zusätzlich die vereinbarten Entschädigungsgrenzen. Was das für Ihre Kostenabrechnung bedeutet, erfahren Sie hier.
Für die Entschädigung versicherter Kosten nach Ziffer 2.3 benötigt die Allianz einen Nachweis dafür, dass diese Kosten tatsächlich angefallen sind.
Auch hier gelten die vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Was bedeutet das konkret?
Damit versicherte Kosten erstattet werden, muss belegt werden, dass sie wirklich entstanden sind. Ohne einen solchen Nachweis erfolgt keine Erstattung. Zusätzlich wird die Entschädigung durch die vereinbarten Grenzen begrenzt.
Häufige Fragen
Was wird für die Entschädigung versicherter Kosten benötigt?
Für die Entschädigung versicherter Kosten nach Ziffer 2.3 benötigt die Allianz einen Nachweis dafür, dass diese Kosten tatsächlich angefallen sind.
Gelten bei der Entschädigung der Kosten bestimmte Grenzen?
Ja, es gelten die vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Werden Kosten auch ohne Nachweis erstattet?
Nein, für die Entschädigung ist ein Nachweis erforderlich, dass die Kosten tatsächlich angefallen sind.