Wenn Sie bei der Hausratversicherung Smart der Allianz für einen Schaden zugleich Leistungen von einem anderen Versicherer beanspruchen können, entscheidet eine klare Rangfolge: Der Anspruch gegen den anderen Versicherer geht vor, doch die Allianz tritt bei Meldung in Vorleistung. Erfahren Sie außerdem, welche Mitteilungspflicht gilt und wann bei unklarem Schadenzeitpunkt zwischen Vor- und Nachversicherung dennoch Schutz besteht.
Im Tarif Smart der Hausratversicherung der Allianz gilt folgendes Rangverhältnis der Leistungen bei mehreren Versicherungsverträgen:
Ansprüche gegen andere Versicherer:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Dieser Anspruch geht unserer Leistungspflicht vor (Subsidiarität).
Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Wenn Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung treten.
Mitteilungspflicht:
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Sie müssen uns dies unverzüglich mitteilen.
Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Mitteilungsobliegenheit richten sich nach Ziffer 5.3. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.
Versicherungsschutz, wenn unklar ist, ob der Schaden bei uns oder beim Vorversicherer eingetreten ist:
Ist unklar, ob ein Schaden nicht schon vor Beginn dieses Vertrages eingetreten ist, ersetzen wir ihn unter folgenden Voraussetzungen trotzdem:
- Unser Versicherungsschutz für Ihre Wohnung schließt sich zeitlich nahtlos an eine Vorversicherung an.
- Der eingetretene Schaden wäre sowohl nach dem Vertrag mit uns als auch nach dem Vertrag mit Ihrem Vorversicherer versichert. Wann genau es zu dem Schaden gekommen ist, ist aber nicht feststellbar. Er könnte während der Vertragslaufzeit mit dem Vorversicherer eingetreten sein, aber auch während der Vertragslaufzeit mit uns.
- Der Schaden wurde erst nach Vertragsschluss mit uns erkannt.
Was bedeutet das konkret?
Haben Sie für denselben Schaden Schutz bei einem weiteren Versicherer, ist zunächst dieser andere Versicherer zuständig. Melden Sie den Fall bei der Allianz, springt diese jedoch vorab ein. Wichtig ist, dass Sie eine solche Doppelversicherung unverzüglich mitteilen. Und selbst wenn nicht klar ist, ob ein Schaden noch in die Zeit der Vorversicherung oder schon in die Ihres neuen Vertrages fällt, kann bei nahtlosem Anschluss dennoch Versicherungsschutz bestehen.
Häufige Fragen
Wer zahlt zuerst, wenn ich mehrere Versicherungen habe?
Können Sie aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen, geht dieser Anspruch der Leistungspflicht der Allianz vor (Subsidiarität).
Welchem Versicherer muss ich den Schaden melden?
Es steht Ihnen frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Melden Sie ihn der Allianz, tritt diese im Rahmen ihrer Verpflichtungen in Vorleistung.
Muss ich eine weitere Versicherung mitteilen?
Ja. Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, müssen Sie dies unverzüglich mitteilen. Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Mitteilungsobliegenheit richten sich nach Ziffer 5.3.
Was passiert, wenn unklar ist, ob der Schaden noch beim Vorversicherer eingetreten ist?
Die Allianz ersetzt den Schaden trotzdem, wenn sich der Versicherungsschutz zeitlich nahtlos an eine Vorversicherung anschließt, der Schaden nach beiden Verträgen versichert wäre, der genaue Zeitpunkt nicht feststellbar ist und der Schaden erst nach Vertragsschluss mit der Allianz erkannt wurde.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025