Wer bei der Allianz eine Hausratversicherung im Tarif Smart abgeschlossen hat, kann nach einem Versicherungsfall vereinbaren, die Schadenhöhe in einem Sachverständigenverfahren feststellen zu lassen – und erfährt hier, wie sich die Kosten je nach festgestellter Schadenhöhe auf beide Parteien verteilen.
Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalls mit uns vereinbaren, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
Wir und Sie können zusätzlich vereinbaren, das Sachverständigenverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall auszudehnen. Wenn Sie dies wünschen, können Sie uns dies jederzeit mitteilen. Wir übersenden Ihnen dann die weiteren Informationen zu diesem Verfahren.
Kostentragung:
Die Kostentragung richtet sich nach der im Verfahren festgestellten Schadenhöhe.
- Bis 25.000 Euro: Jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen oder ihrer Sachverständigen. Die Kosten für einen Obmann tragen beide Parteien je zur Hälfte.
- Über 25.000 Euro: Wir übernehmen außer den Kosten für unseren Sachverständigen bzw. unsere Sachverständigen auch 90 % der Kosten für Ihren Sachverständigen bzw. Ihre Sachverständigen sowie für einen Obmann. 10 % der Kosten für Ihren Sachverständigen bzw. Ihre Sachverständigen sowie für einen Obmann sind von Ihnen zu entrichten.
- Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden können Sie und die Allianz gemeinsam entscheiden, die Höhe des Schadens durch Sachverständige feststellen zu lassen. Wer für welche Kosten aufkommt, hängt davon ab, wie hoch der festgestellte Schaden ist: Bei kleineren Beträgen zahlt jede Seite ihren eigenen Sachverständigen und teilt sich den Obmann, bei höheren Beträgen übernimmt die Allianz den Großteil dieser Kosten. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann kann ich ein Sachverständigenverfahren vereinbaren?
Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalls mit der Allianz vereinbaren, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
Kann das Verfahren auf weitere Feststellungen ausgedehnt werden?
Ja. Wir und Sie können zusätzlich vereinbaren, das Sachverständigenverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall auszudehnen. Wenn Sie dies wünschen, können Sie uns dies jederzeit mitteilen. Wir übersenden Ihnen dann die weiteren Informationen zu diesem Verfahren.
Wer trägt die Kosten bei einem Schaden bis 25.000 Euro?
Bis 25.000 Euro trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen oder ihrer Sachverständigen. Die Kosten für einen Obmann tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Wer trägt die Kosten bei einem Schaden über 25.000 Euro?
Über 25.000 Euro übernimmt die Allianz außer den Kosten für ihren Sachverständigen bzw. ihre Sachverständigen auch 90 % der Kosten für Ihren Sachverständigen bzw. Ihre Sachverständigen sowie für einen Obmann. 10 % dieser Kosten sind von Ihnen zu entrichten.