Nach einem Schadenfall gelten in der Hausratversicherung Smart der Allianz klare Obliegenheiten: Sie müssen den Schaden abwenden oder mindern, die Allianz unverzüglich informieren, die Schadenstelle unverändert lassen, ein Verzeichnis der betroffenen Sachen vorlegen und bestimmte Schäden bei der Polizei anzeigen. Wer diese Pflichten verletzt, riskiert Kündigung oder Leistungsfreiheit.
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) nach dem Versicherungsfall – Was müssen Sie genau beachten?
Was müssen Sie zur Abwendung oder Minderung des Schadens tun?
Bei Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen.
Beispiel: Abhandengekommene Sparbücher müssen Sie unverzüglich sperren lassen.
Sie müssen zudem unsere Weisungen einholen und befolgen. Dies gilt jedoch nur, soweit dies für Sie zumutbar ist.
Welche Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten müssen Sie im Leistungsfall beachten?
Nach Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie folgende Dinge beachten:
- Informieren Sie uns unverzüglich über den Schadenfall.
- Lassen Sie die Schadenstelle unverändert, bis sie durch uns freigegeben wird. Wenn dies nicht möglich ist, müssen Sie den Schaden durch Fotos dokumentieren und die beschädigten Teile aufheben.
- Legen Sie uns unverzüglich ein von Ihnen unterschriebenes Verzeichnis der betroffenen Sachen mit Anschaffungspreis und Anschaffungsjahr vor.
- Sie müssen uns jede zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht erforderliche Auskunft geben.
- Legen Sie uns Belege vor, soweit Ihnen dies billigerweise zumutbar ist.
- Defekte elektronische Geräte sind bis zu unserer Entscheidung über deren Ersatz aufzubewahren.
Welche Schäden müssen Sie der Polizei melden?
Folgende Schäden müssen Sie bei der Polizei anzeigen:
- Diebstahl
- Einbruchdiebstahl und Raub
- Vandalismus
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Sicherheitsvorschriften, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Tritt ein Schaden ein, sind Sie gefragt, aktiv zu handeln: den Schaden möglichst begrenzen, die Allianz schnell informieren und mit ihr zusammenarbeiten. Dazu gehört, die Schadenstelle nicht vorschnell zu verändern, betroffene Gegenstände aufzulisten und – bei Diebstahl, Einbruch, Raub oder Vandalismus – auch die Polizei einzuschalten. Halten Sie sich nicht an diese Pflichten, kann das für Ihren Versicherungsschutz nachteilige Folgen haben.
Häufige Fragen
Was muss ich tun, um den Schaden zu mindern?
Bei Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Ein Beispiel: Abhandengekommene Sparbücher müssen Sie unverzüglich sperren lassen. Zudem müssen Sie die Weisungen der Allianz einholen und befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist.
Darf ich die Schadenstelle nach einem Schaden verändern?
Sie müssen die Schadenstelle unverändert lassen, bis sie durch die Allianz freigegeben wird. Ist das nicht möglich, müssen Sie den Schaden durch Fotos dokumentieren und die beschädigten Teile aufheben.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Sie müssen unverzüglich ein von Ihnen unterschriebenes Verzeichnis der betroffenen Sachen mit Anschaffungspreis und Anschaffungsjahr vorlegen. Außerdem müssen Sie jede zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht erforderliche Auskunft geben und Belege vorlegen, soweit Ihnen dies billigerweise zumutbar ist.
Welche Schäden muss ich bei der Polizei anzeigen?
Bei der Polizei anzeigen müssen Sie Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub sowie Vandalismus.
Was passiert, wenn ich meine Obliegenheiten verletze?
Verletzen Sie eine der genannten Sicherheitsvorschriften, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3: Die Allianz ist berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.