Ziehen Kinder aus, greift der Tarif Smart der Hausratversicherung der Allianz auch im neuen eigenen Haushalt in Deutschland weiter – bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs, mindestens jedoch sechs Monate. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und wie der Hausrat abgesichert ist.
Wenn Ihre Kinder in Deutschland einen eigenen Haushalt gründen, sind sie auch dort bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs versichert. Versicherungsschutz besteht mindestens jedoch für sechs Monate.
Danach sind Ihre Kinder nur versichert, wenn sie eine eigene Hausratversicherung abschließen.
Den Hausrat in der Wohnung Ihrer Kinder berücksichtigen wir bei Ihrer Versicherungssumme nicht (Erstrisikodeckung).
Voraussetzung für den Versicherungsschutz:
- Diese Kinder haben ununterbrochen bis zum Auszug mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft gelebt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Gründet ein Kind in Deutschland einen eigenen Haushalt, läuft der bestehende Schutz für eine Übergangszeit auch in der neuen Wohnung weiter. Diese Zeit reicht bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs, umfasst aber in jedem Fall sechs Monate. Danach ist eine eigene Hausratversicherung nötig. Der Hausrat in der Wohnung des Kindes zählt dabei nicht zur Versicherungssumme, sondern gilt als Erstrisikodeckung. Wichtig ist, dass das Kind bis zum Auszug durchgehend mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat.
Häufige Fragen
Wie lange sind meine Kinder nach dem Auszug noch mitversichert?
Bei Gründung eines eigenen Haushalts in Deutschland besteht der Versicherungsschutz bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs, mindestens jedoch für sechs Monate.
Was gilt nach Ablauf dieser Übergangszeit?
Danach sind Ihre Kinder nur versichert, wenn sie eine eigene Hausratversicherung abschließen.
Wird der Hausrat in der Wohnung meiner Kinder auf meine Versicherungssumme angerechnet?
Nein. Den Hausrat in der Wohnung Ihrer Kinder berücksichtigen wir bei Ihrer Versicherungssumme nicht. Es gilt eine Erstrisikodeckung.
Welche Voraussetzung muss für den Versicherungsschutz erfüllt sein?
Die Kinder müssen ununterbrochen bis zum Auszug mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.
Gilt der Schutz auch bei einem Umzug ins Ausland?
Die Regelung bezieht sich auf die Gründung eines eigenen Haushalts in Deutschland.