Die Hausratversicherung Komfort der Allianz passt die Versicherungssumme automatisch an die Entwicklung der Verbraucherpreise an – auf Basis eines Teilindex des Verbraucherpreisindexes für Deutschland zum Stichtag September. Erfahren Sie, wie die Anpassung berechnet wird, wann sie bei geringfügiger Änderung verschoben wird und welche Rechte auf Widerspruch und Herabsetzung wegen Überversicherung Sie haben.
Anpassung der Versicherungssumme nach dem Preisindex
Wir passen den Versicherungsschutz an die Entwicklung der Verbraucherpreise an. Hierzu verändern wir die Versicherungssumme.
Für die Anpassung wird der Index "Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter" verwendet. Dieser ist Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI). Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index.
Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Index im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat.
- Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt.
- Die Anpassung unterbleibt, wenn seit dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsbeginn noch nicht 12 Monate abgelaufen sind.
Die neue Versicherungssumme verändert sich jeweils mit Beginn einer jeden Versicherungsperiode. Sie wird auf volle Hundert Euro aufgerundet und Ihnen bekanntgegeben. Der künftige Beitrag wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
Verschiebung der Anpassung bei geringfügiger Änderung
Die Versicherungssumme wird nur dann angepasst, wenn der Veränderungsprozentsatz mindestens ein Prozent beträgt. Wenn diese Schwelle nicht erreicht wird, werden unterbliebene Anpassungen in den folgenden Jahren mitberücksichtigt.
Widerspruchsrecht
Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die angepasste Versicherungssumme der Anpassung widersprechen. Die Anpassung wird dann nicht wirksam.
Herabsetzungsrecht wegen Überversicherung
Das Recht auf Herabsetzung der Versicherungssumme wegen erheblicher Überversicherung gemäß § 74 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bleibt unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Damit Ihr Hausrat auch bei steigenden Preisen ausreichend abgesichert bleibt, wird die Versicherungssumme regelmäßig an einen amtlichen Preisindex gekoppelt und automatisch angepasst. Verändert sich der maßgebliche Index, ändert sich auch Ihre Versicherungssumme – und entsprechend der Beitrag. Sind Sie mit einer Anpassung nicht einverstanden, können Sie ihr fristgerecht widersprechen. Zusätzlich bleibt Ihr Recht bestehen, die Summe bei einer erheblichen Überversicherung herabsetzen zu lassen.
Häufige Fragen
Nach welchem Index wird die Versicherungssumme angepasst?
Verwendet wird der Index "Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter" als Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI). Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index.
Wann findet keine Anpassung statt?
Die Anpassung unterbleibt, wenn seit dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsbeginn noch nicht 12 Monate abgelaufen sind. Außerdem wird die Versicherungssumme nur angepasst, wenn der Veränderungsprozentsatz mindestens ein Prozent beträgt.
Was passiert, wenn die Ein-Prozent-Schwelle nicht erreicht wird?
Wird die Schwelle von einem Prozent nicht erreicht, werden die unterbliebenen Anpassungen in den folgenden Jahren mitberücksichtigt.
Kann ich der Anpassung widersprechen?
Ja. Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die angepasste Versicherungssumme der Anpassung widersprechen. Die Anpassung wird dann nicht wirksam.
Kann die Versicherungssumme bei Überversicherung herabgesetzt werden?
Ja. Das Recht auf Herabsetzung der Versicherungssumme wegen erheblicher Überversicherung gemäß § 74 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bleibt unberührt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025