Die Allianz kann Kunden der Hausratversicherung Komfort neue Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren anbieten – ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen für die Umstellung gelten, wie der Ablauf aussieht und welche Fristen für Zustimmung oder Ablehnung wichtig sind.
Umstellung auf neue Allianz Versicherungsbedingungen
Wir überarbeiten regelmäßig unsere Versicherungsbedingungen, um den Versicherungsschutz an neue Entwicklungen anzupassen.
Wir möchten, dass auch Sie die Möglichkeit haben, diese neuen Versicherungsbedingungen unkompliziert und ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu erhalten. Wir können Ihnen deshalb die neuen Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren anbieten.
Voraussetzungen für die vereinfachte Umstellung:
- Die neuen Versicherungsbedingungen müssen in der Gesamtbetrachtung der Änderungen einen besseren Versicherungsschutz gewähren als dies bisher der Fall war. Verschlechterungen müssen deshalb Verbesserungen in den Versicherungsbedingungen gegenüberstehen, welche die Verschlechterungen mehr als ausgleichen.
- Wesentliche Bestandteile des Versicherungsschutzes dürfen nicht entfallen oder erheblich verschlechtert werden. Zu den wesentlichen Bestandteilen zählen insbesondere die versicherten Risiken, die wir Ihnen bei Vertragsschluss unter „Was ist versichert?“ im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten mitgeteilt haben.
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen erst ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem der bisherige Vertrag durch Kündigung beendet werden könnte (Ziffer 8.3.3).
Ablauf der vereinfachten Umstellung:
- Wir werden Ihnen die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) anbieten. Dieses Angebot erhalten Sie in Textform (zum Beispiel Brief oder E-Mail). Mit unserem Angebot erhalten Sie die neuen Versicherungsbedingungen, in denen wir die Unterschiede zu Ihren bisherigen Versicherungsbedingungen besonders kenntlich machen werden.
- Den neuen Versicherungsbedingungen können Sie in Textform innerhalb von zwei Monaten entweder zustimmen oder diese ablehnen.
- Im Falle einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sie und wir haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
- Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf die Genehmigungswirkung werden wir Sie in unserem Angebot besonders hinweisen. Die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Hinweis:
Diese Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Die Allianz kann Ihnen neue, überarbeitete Versicherungsbedingungen für Ihre Hausratversicherung Komfort auf einfachem Weg anbieten, ohne dass Ihr Versicherungsschutz unterbrochen wird. Voraussetzung ist, dass die Änderungen unterm Strich einen besseren Schutz bieten und keine wichtigen Leistungen wegfallen. Sie erhalten das Angebot rechtzeitig in Textform und können ihm zustimmen oder es ablehnen. Reagieren Sie nicht, gilt Ihre Zustimmung als erteilt – darauf werden Sie im Angebot ausdrücklich hingewiesen. Für Beitragsänderungen gilt dieses Verfahren nicht.
Häufige Fragen
Wie werde ich über neue Versicherungsbedingungen informiert?
Die Allianz bietet Ihnen die Umstellung mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) in Textform an, zum Beispiel per Brief oder E-Mail. Die Unterschiede zu Ihren bisherigen Bedingungen werden dabei besonders kenntlich gemacht.
Was passiert, wenn ich nicht auf das Angebot reagiere?
Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf diese Genehmigungswirkung werden Sie im Angebot besonders hingewiesen. Die Umstellung erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Kann ich die neuen Bedingungen ablehnen?
Ja. Sie können den neuen Versicherungsbedingungen innerhalb von zwei Monaten in Textform zustimmen oder sie ablehnen. Bei einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sowohl Sie als auch die Allianz haben dann jedoch das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
Dürfen sich durch die Umstellung Leistungen verschlechtern?
Die neuen Versicherungsbedingungen müssen in der Gesamtbetrachtung einen besseren Versicherungsschutz gewähren. Etwaige Verschlechterungen müssen durch Verbesserungen mehr als ausgeglichen werden. Wesentliche Bestandteile des Versicherungsschutzes, insbesondere die versicherten Risiken, dürfen nicht entfallen oder erheblich verschlechtert werden.
Gilt das Verfahren auch für Beitragsanpassungen?
Nein. Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025