Nach einem Schaden räumt die Allianz in ihrer Hausratversicherung beiden Vertragsparteien ein Kündigungsrecht ein: Sowohl Sie als auch der Versicherer können das Versicherungsverhältnis nach Eintritt des Versicherungsfalls beenden. Wichtig sind dabei die Monatsfrist nach den Entschädigungsverhandlungen, die erforderliche Textform und der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam wird.
Im Tarif Komfort der Hausratversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen zur Kündigung im Versicherungsfall:
Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Kündigungserklärung
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Wirksamwerden der Kündigung
- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam.
- Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
- Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schaden, sind Sie nicht dauerhaft an den Vertrag gebunden – und auch der Versicherer nicht. Beide Seiten dürfen den Vertrag nach dem Versicherungsfall beenden. Dafür gilt ein bestimmtes Zeitfenster im Anschluss an die Gespräche über die Entschädigung, und die Kündigung muss schriftlich nachvollziehbar erklärt werden. Je nachdem, wer kündigt, greift die Kündigung zu einem unterschiedlichen Zeitpunkt.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Schaden kündigen?
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen – also sowohl Sie als auch der Versicherer.
Bis wann muss die Kündigung zugehen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
In welcher Form muss ich kündigen?
Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Wann wird meine Kündigung wirksam?
Wenn Sie kündigen, wird die Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
Wann wird eine Kündigung durch den Versicherer wirksam?
Wenn der Versicherer kündigt, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025