Wer die Allianz in der Hausratversicherung Tarif Smart nach einem Schaden arglistig über Tatsachen täuscht, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, verliert den Leistungsanspruch – und das gilt bereits für den bloßen Versuch einer solchen Täuschung.
Im Tarif Smart der Hausratversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen bezüglich arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Folgen einer arglistigen Täuschung:
Täuschen Sie uns nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, gilt:
- Es besteht keine Pflicht zu leisten.
- Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie nach einem Schaden bewusst falsche oder irreführende Angaben machen, die den Grund oder die Höhe der Entschädigung betreffen, entfällt der Anspruch auf eine Leistung. Wichtig ist: Schon der Versuch, die Allianz auf diese Weise zu täuschen, hat dieselbe Folge – es kommt nicht darauf an, ob die Täuschung tatsächlich Erfolg hatte.
Häufige Fragen
Was passiert bei arglistiger Täuschung im Schadenfall?
Wenn Sie die Allianz nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen täuschen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, besteht keine Pflicht zu leisten.
Gilt das auch, wenn die Täuschung nur versucht wurde?
Ja. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
Auf welche Angaben bezieht sich die Regelung?
Auf Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind.
In welchem Tarif gilt diese Bestimmung?
Die Bestimmung gilt im Tarif Smart der Hausratversicherung der Allianz.