Trennen sich Ehepartner und zieht einer aus der gemeinsamen Wohnung aus, sichert die Allianz Hausratversicherung Smart beide Wohnungen als Versicherungsort ab – befristet bis zum Ende des Versicherungsjahrs, mindestens jedoch sechs Monate. Erfahren Sie, was danach gilt und für welche Lebensgemeinschaften die Regelung ebenfalls greift.
Wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner bzw. Ihrer Ehepartnerin trennen und Sie oder Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, sind zwei Wohnungen Versicherungsort:
- Ihre Wohnung
- die Wohnung Ihres Ehepartners bzw. Ihrer Ehepartnerin
Dies gilt bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs, mindestens aber für sechs Monate. Danach besteht nur noch für Ihre Wohnung Versicherungsschutz.
Diese Regelungen gelten auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, wenn beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Nach einer Trennung genießen für eine Übergangszeit beide Wohnungen Versicherungsschutz – die des einen und die des anderen Partners. So ist der Hausrat auch dann abgesichert, wenn einer von beiden auszieht. Nach Ablauf dieser Frist bleibt nur noch Ihre eigene Wohnung geschützt. Diese Übergangsregelung soll die Zeit nach der Trennung überbrücken.
Häufige Fragen
Welche Wohnungen sind nach einer Trennung versichert?
Es sind zwei Wohnungen Versicherungsort: Ihre Wohnung und die Wohnung Ihres Ehepartners bzw. Ihrer Ehepartnerin.
Wie lange gilt der Schutz für beide Wohnungen?
Der Schutz für beide Wohnungen gilt bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs, mindestens aber für sechs Monate.
Was gilt nach Ablauf dieser Frist?
Danach besteht nur noch für Ihre Wohnung Versicherungsschutz.
Gelten die Regelungen auch für unverheiratete Paare?
Ja, die Regelungen gelten auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, wenn beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind.