Wird ein Hausratgegenstand zerstört oder kommt er abhanden, ersetzt die Allianz in der Hausratversicherung im Tarif Komfort grundsätzlich den Neuwert – also den Wiederbeschaffungswert gleichartiger Sachen in neuwertigem Zustand. Sonderregeln gelten für Antiquitäten und Kunstgegenstände, für bereits vor dem Schaden nicht mehr verwendbare Sachen sowie für Wertsachen mit Entschädigungsgrenzen.
Ersatz des Neuwerts
Wurde ein Hausratgegenstand zerstört oder ist eine Reparatur nicht möglich oder nicht sinnvoll oder ist er abhandengekommen, ersetzen wir den Neuwert.
- Restwerte werden angerechnet.
- Der Neuwert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand.
Antiquitäten und Kunstgegenstände
Bei Antiquitäten und Kunstgegenständen erstatten wir den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
Besonderheiten bei nicht mehr verwendbaren Sachen
Falls Sachen zerstört wurden oder abhandengekommen sind, die für ihren Zweck in Ihrem Haushalt schon vor dem Versicherungsfall nicht mehr zu verwenden waren, gilt: Wir ersetzen den gemeinen Wert. Das ist der für diese Sachen erzielbare Verkaufspreis.
Entschädigungsgrenzen bei Wertsachen
Soweit bei Wertsachen die Entschädigung auf bestimmte Beträge begrenzt ist, leisten wir nur bis zu dieser Höhe.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Geht ein Gegenstand aus Ihrem Hausrat verloren oder ist er nach einem Schaden nicht mehr zu reparieren, bekommen Sie in der Regel so viel Geld, dass Sie einen vergleichbaren neuen Gegenstand kaufen können. Für besondere Fälle – etwa Kunst, ohnehin schon unbrauchbare Dinge oder besonders wertvolle Gegenstände – gelten eigene Regeln. Diese Erläuterung dient nur der leichteren Orientierung; maßgeblich sind die oben genannten Bestimmungen.
Häufige Fragen
Was wird ersetzt, wenn ein Hausratgegenstand zerstört wurde oder abhandengekommen ist?
Ersetzt wird der Neuwert, also der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand. Das gilt, wenn der Gegenstand zerstört ist, eine Reparatur nicht möglich oder nicht sinnvoll ist oder der Gegenstand abhandengekommen ist. Restwerte werden angerechnet.
Wie werden Antiquitäten und Kunstgegenstände erstattet?
Bei Antiquitäten und Kunstgegenständen erstatten wir den Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
Was gilt für Sachen, die schon vor dem Schaden nicht mehr verwendbar waren?
Für Sachen, die für ihren Zweck in Ihrem Haushalt schon vor dem Versicherungsfall nicht mehr zu verwenden waren, ersetzen wir den gemeinen Wert. Das ist der für diese Sachen erzielbare Verkaufspreis.
Gibt es bei Wertsachen eine Obergrenze für die Entschädigung?
Soweit bei Wertsachen die Entschädigung auf bestimmte Beträge begrenzt ist, leisten wir nur bis zu dieser Höhe.