In der Hausratversicherung der Allianz im Tarif Komfort sollte die Versicherungssumme dem Versicherungswert entsprechen – also dem Neuwert Ihres Hausrats. Wer zu niedrig versichert ist, riskiert eine Unterversicherung und damit eine anteilig gekürzte Entschädigung. Ein anschauliches Rechenbeispiel zeigt, welche Nachteile drohen und welche Rolle der Unterversicherungsverzicht spielt.
Die Versicherungssumme haben Sie mit uns vereinbart. Sie soll dem Versicherungswert entsprechen. Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis des Hausrats gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
Nachteile bei Unterversicherung:
Bei einer Unterversicherung drohen Nachteile bei der Entschädigungsberechnung. Wir ersetzen dann nur den Teil des Betrags, der sich zu dem ganzen Betrag verhält wie die Versicherungssumme zum Versicherungswert.
Beispiel:
- Der Wert Ihres Hausrats beträgt 100.000 Euro (Versicherungswert).
- Sie haben davon nur 50.000 Euro versichert (Versicherungssumme). Dies entspricht 50 %.
- Ein Unterversicherungsverzicht nach Ziffer 4.4 ist nicht vereinbart.
- Sie haben einen Schaden von 1.000 Euro.
- Davon übernehmen wir 50 %, also 500 Euro.
Auch bei einem vereinbarten Unterversicherungsverzicht nach Ziffer 4.4 erhalten Sie höchstens die vereinbarte Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherungssumme ist der Betrag, bis zu dem Ihr Hausrat abgesichert ist. Damit im Schadenfall keine Kürzung droht, sollte dieser Betrag dem tatsächlichen Neuwert Ihres Hausrats entsprechen. Ist die vereinbarte Summe niedriger als der Versicherungswert, liegt eine Unterversicherung vor – die Entschädigung wird dann im gleichen Verhältnis gekürzt, in dem die Versicherungssumme unter dem Versicherungswert liegt.
Häufige Fragen
Was ist der Versicherungswert in der Hausratversicherung?
Der Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis des Hausrats gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
Was passiert bei einer Unterversicherung?
Bei einer Unterversicherung wird nur der Teil des Betrags ersetzt, der sich zum ganzen Betrag so verhält wie die Versicherungssumme zum Versicherungswert. Die Entschädigung wird also anteilig gekürzt.
Wie wird die Entschädigung bei Unterversicherung berechnet?
Beträgt der Versicherungswert 100.000 Euro und die Versicherungssumme nur 50.000 Euro, sind das 50 %. Bei einem Schaden von 1.000 Euro werden dann 50 %, also 500 Euro, übernommen, sofern kein Unterversicherungsverzicht nach Ziffer 4.4 vereinbart ist.
Was gilt bei einem Unterversicherungsverzicht nach Ziffer 4.4?
Auch bei einem vereinbarten Unterversicherungsverzicht nach Ziffer 4.4 erhalten Sie höchstens die vereinbarte Versicherungssumme.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025