Bei der Hausratversicherung im Tarif Komfort der Allianz erfolgt die Entschädigung versicherter Kosten nur gegen Nachweis, dass diese Kosten tatsächlich angefallen sind – dabei sind zudem die vereinbarten Entschädigungsgrenzen zu beachten.
Für die Entschädigung versicherter Kosten nach Ziffer 2.3.1 benötigen wir einen Nachweis dafür, dass diese Kosten tatsächlich angefallen sind.
Auch hier gelten die vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Was bedeutet das konkret?
Damit versicherte Kosten erstattet werden, muss belegt werden, dass sie wirklich entstanden sind. Zusätzlich bleiben die im Vertrag vereinbarten Höchstgrenzen für die Entschädigung maßgeblich.
Häufige Fragen
Was wird für die Entschädigung versicherter Kosten benötigt?
Es wird ein Nachweis dafür benötigt, dass die Kosten nach Ziffer 2.3.1 tatsächlich angefallen sind.
Gelten bei der Erstattung versicherter Kosten Entschädigungsgrenzen?
Ja, auch bei der Entschädigung versicherter Kosten gelten die vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Auf welche Kosten bezieht sich die Regelung?
Sie bezieht sich auf die versicherten Kosten nach Ziffer 2.3.1.
In welchem Tarif gilt diese Bestimmung?
Diese Bestimmung gilt im Tarif Komfort der Hausratversicherung der Allianz.