Bei einem Umzug geht der Versicherungsschutz der Hausratversicherung Komfort der Allianz auf die neue Wohnung über – erfahren Sie, welche Fristen für die bisherige Wohnung gelten, wie Sie den Umzug anzeigen, was bei einer Beitragserhöhung möglich ist und was bei einem Wohnungswechsel ins Ausland passiert.
Übergang des Versicherungsschutzes
Im Falle eines Wechsels der bisher versicherten Wohnung (Umzug) geht der Versicherungsschutz auf Ihre neue Wohnung über.
Behalten Sie die bisher versicherte Wohnung, gilt:
- Um einen Umzug handelt es sich nur, wenn Sie die neue Wohnung in derselben Weise wie die bisherige nutzen.
- Während des Umzugs besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.
- Der Versicherungsschutz in Ihrer bisherigen Wohnung erlischt jedoch spätestens drei Monate nach Beginn des Umzugs.
- Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem Sie erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung bringen.
Liegt Ihre neue Wohnung nicht innerhalb Deutschlands, geht der Versicherungsschutz nicht auf Ihre neue Wohnung über. In diesem Fall erlischt der Vertrag spätestens drei Monate nach Beginn des Umzugs. Für die im Ausland liegende Wohnung besteht kein Versicherungsschutz.
Anzeigepflicht bei Umzug
Ein Umzug ist uns unter Angabe der genauen Lage der neuen Wohnung sowie der neuen Wohnfläche (in Quadratmetern) anzuzeigen.
Die Anzeige muss spätestens bei Beginn des Umzugs in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) erfolgen.
Beitragsänderung nach Umzug
Wenn unser Tarif für Ihre neue Wohnung einen anderen Beitragssatz vorsieht, richtet sich der Beitrag ab Beginn des Umzugs nach diesem.
Wenn sich der Beitrag nach einem Umzug erhöht, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen:
- Maßgeblich für die Kündigungsfrist ist der Zugang der Mitteilung bei Ihnen.
- Wirksam wird die Kündigung einen Monat, nachdem wir sie erhalten haben.
- Wir können bei einer Kündigung von Ihnen nur den Beitrag bis zur Wirksamkeit der Kündigung zeitanteilig fordern.
- Wenn Sie uns korrekt über den Umzug informiert haben (nach Ziffer 6.1.2), zahlen Sie nur den Beitrag für Ihre bisherige Wohnung.
Die Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Neuordnung des Vertrags
Alternativ zu einer Beitragsänderung nach Ziffer 6.1.3 können wir Ihnen auch ein neues Vertragsangebot für Ihre neue Wohnung machen.
Dieses Angebot können Sie entweder annehmen oder ablehnen. Wenn Sie ablehnen, bleibt Ihr bisheriger Vertrag bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Ziehen Sie um, wandert Ihr Hausrat-Versicherungsschutz grundsätzlich mit in die neue Wohnung. Während der Umzugsphase sind für eine Übergangszeit beide Wohnungen abgesichert. Wichtig ist, dass Sie den Umzug rechtzeitig und in Textform melden – mit Adresse und Wohnfläche der neuen Wohnung. Ändert sich dadurch Ihr Beitrag nach oben, haben Sie ein Kündigungsrecht. Alternativ kann Ihnen die Allianz ein neues Vertragsangebot unterbreiten, das Sie freiwillig annehmen oder ablehnen können.
Häufige Fragen
Geht mein Versicherungsschutz beim Umzug automatisch auf die neue Wohnung über?
Ja. Bei einem Wechsel der bisher versicherten Wohnung geht der Versicherungsschutz auf Ihre neue Wohnung über. Liegt die neue Wohnung jedoch nicht innerhalb Deutschlands, geht der Schutz nicht über und der Vertrag erlischt spätestens drei Monate nach Beginn des Umzugs.
Wie lange bin ich während des Umzugs in beiden Wohnungen versichert?
Während des Umzugs besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz, wenn Sie die bisherige Wohnung behalten und die neue in derselben Weise nutzen. Der Schutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens drei Monate nach Beginn des Umzugs. Der Umzug beginnt, sobald Sie erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung bringen.
Wie und bis wann muss ich den Umzug melden?
Der Umzug ist unter Angabe der genauen Lage der neuen Wohnung sowie der neuen Wohnfläche in Quadratmetern anzuzeigen. Die Anzeige muss spätestens bei Beginn des Umzugs in Textform erfolgen, beispielsweise per Brief oder E-Mail.
Was kann ich tun, wenn sich der Beitrag nach dem Umzug erhöht?
Erhöht sich der Beitrag nach einem Umzug, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats in Textform kündigen. Maßgeblich für die Frist ist der Zugang der Mitteilung bei Ihnen; wirksam wird die Kündigung einen Monat nach Erhalt bei uns. Bei einer Kündigung fordern wir den Beitrag nur zeitanteilig bis zur Wirksamkeit. Haben Sie den Umzug korrekt angezeigt, zahlen Sie nur den Beitrag für Ihre bisherige Wohnung.
Kann mir die Allianz statt einer Beitragsänderung einen neuen Vertrag anbieten?
Ja. Alternativ zu einer Beitragsänderung können wir Ihnen ein neues Vertragsangebot für Ihre neue Wohnung machen. Dieses Angebot können Sie annehmen oder ablehnen. Lehnen Sie ab, bleibt Ihr bisheriger Vertrag bestehen.