In der Hausratversicherung Komfort der Allianz läuft der Vertrag für die im Versicherungsschein angegebene Dauer und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um jeweils ein Jahr. Wer zum Ablauf kündigen möchte, muss die dreimonatige Frist und die Textform beachten – ein anschauliches Beispiel zeigt, wie das konkret aussieht.
Vertragsdauer:
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen.
Automatische Verlängerung:
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr gilt: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn weder Sie noch wir den Vertrag kündigen.
Kündigung zum Ablauf:
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf kündigen. Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauffolgenden Jahres zugehen.
Beispiel: Sie wollen Ihren Vertrag kündigen. Der Vertrag läuft am 01.01.2021 ab. Ihre Kündigung muss uns spätestens am 01.10.2020 zugehen.
Textform:
Eine Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag gilt zunächst für die vereinbarte Laufzeit. Wenn diese mindestens ein Jahr beträgt und niemand kündigt, verlängert er sich Jahr für Jahr von selbst. Möchten Sie ihn beenden, sollten Sie rechtzeitig kündigen: Ihre schriftliche Nachricht muss spätestens drei Monate vor dem Ablauftermin bei uns eingegangen sein. Eine E-Mail oder ein Brief reicht aus, solange erkennbar ist, wer die Kündigung geschickt hat.
Häufige Fragen
Wie lange läuft mein Vertrag?
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, wenn weder Sie noch wir kündigen.
Welche Frist gilt für die Kündigung zum Ablauf?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauffolgenden Jahres zugehen.
Können Sie ein Beispiel für die Kündigungsfrist nennen?
Läuft der Vertrag am 01.01.2021 ab, muss die Kündigung spätestens am 01.10.2020 zugehen.
In welcher Form muss ich kündigen?
Eine Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.