In der Hausratversicherung Smart der Allianz erfahren Sie, welche Schäden dauerhaft vom Schutz ausgeschlossen sind – etwa durch Krieg und innere Unruhen oder Kernenergie – und welche besonderen Entschädigungsgrenzen für Wertsachen wie Bargeld, Schmuck und Kunst gelten, insbesondere bei offener Aufbewahrung außerhalb eines Wertschutzschranks.
Nicht alle Sachverhalte sind vom Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung umfasst. In diesem Abschnitt finden Sie die Ausschlüsse und Einschränkungen, bei denen kein Versicherungsschutz besteht.
Bitte beachten Sie:
Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich auch aus der Beschreibung der versicherbaren Gefahren und Schäden ergeben.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Immer ausgeschlossen – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – sind:
Krieg und innere Unruhen
Schäden durch:
- Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand
- Ausnahme: Schäden durch Explosion konventioneller Kampfmittel aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg werden ersetzt. Beispiel: Blindgänger
- innere Unruhen
Kernenergie
Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Welche besonderen Entschädigungsgrenzen gelten für Wertsachen?
Definition Wertsachen:
Unter Wertsachen verstehen wir folgende Sachen:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine, Perlen
- alle Sachen aus Gold oder Platinmetallen
- Kunstgegenstände (beispielsweise Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken)
- alle Sachen aus Silber
- sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), mit Ausnahme von Möbeln
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen:
Für alle Wertsachen gilt:
Die allgemeine Entschädigung für Wertsachen beträgt je Versicherungsfall maximal 30 % der Versicherungssumme. Ausnahme: Wir haben etwas anderes mit Ihnen vereinbart.
Besondere Entschädigungsgrenze für offene Aufbewahrung:
Die Entschädigung für bestimmte Wertsachen ist zusätzlich wie folgt begrenzt, wenn Sie diese außerhalb eines Wertschutzschranks (beispielsweise Tresor) aufbewahren. Dann gelten folgende Entschädigungsgrenzen:
- Bargeld und auf Geldkarten (beispielsweise Chipkarten) geladene Beträge: 2.000 Euro
- Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine und Perlen; Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere; alle Sachen aus Gold- oder Platinmetallen: insgesamt 50.000 Euro
Wenn Sie diese Wertsachen in einem Wertschutzschrank aufbewahren, gilt: Diese sind bis zur allgemeinen Entschädigungsgrenze von 30 % der Versicherungssumme versichert.
Geeignete Wertschutzschränke sind:
- mehrwandige Stahlschränke mit einem Mindestgewicht von 300 kg
- eingemauerte Stahlwandschränke mit mehrwandiger Tür
- weitere besondere sonstige Behältnisse mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen nach Vereinbarung
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls
Vorsatz:
Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, besteht hierfür kein Versicherungsschutz.
Grobe Fahrlässigkeit:
Auch wenn Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführen, leisten wir im vollen Umfang. Das gilt allerdings nicht:
- wenn Sie Ihre Obliegenheiten nach Ziffer 5.1 oder 5.2 verletzen oder
- bei Gefahrerhöhungen nach Ziffer 6.5.
Wo bin ich versichert?
Was bedeutet das konkret?
Diese Übersicht zeigt Ihnen als unverbindliche Lesehilfe, wo Ihr Hausratschutz im Tarif Smart an Grenzen stößt. Manche Ereignisse sind grundsätzlich nicht abgedeckt, und für besonders wertvolle Gegenstände gelten eigene Höchstsummen. Wie viel für Wertsachen ersetzt wird, hängt außerdem davon ab, ob Sie diese offen aufbewahren oder in einem geeigneten Wertschutzschrank sichern. Auch Ihr eigenes Verhalten spielt eine Rolle: Wer einen Schaden bewusst herbeiführt, erhält keine Leistung.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind immer ausgeschlossen?
Ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen ausgeschlossen sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand sowie durch innere Unruhen und durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Ausnahme: Schäden durch Explosion konventioneller Kampfmittel aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg (Beispiel: Blindgänger) werden ersetzt.
Bis zu welcher Höhe sind Wertsachen versichert?
Die allgemeine Entschädigung für Wertsachen beträgt je Versicherungsfall maximal 30 % der Versicherungssumme, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Was gilt bei Aufbewahrung außerhalb eines Wertschutzschranks?
Dann ist die Entschädigung zusätzlich begrenzt: Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge sind bis 2.000 Euro versichert. Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine und Perlen, Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere sowie alle Sachen aus Gold- oder Platinmetallen sind zusammen bis insgesamt 50.000 Euro versichert. In einem Wertschutzschrank aufbewahrt sind diese Wertsachen bis zur allgemeinen Grenze von 30 % der Versicherungssumme versichert.
Welche Wertschutzschränke gelten als geeignet?
Als geeignet gelten mehrwandige Stahlschränke mit einem Mindestgewicht von 300 kg, eingemauerte Stahlwandschränke mit mehrwandiger Tür sowie weitere besondere sonstige Behältnisse mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen nach Vereinbarung.
Was gilt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit?
Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, besteht kein Versicherungsschutz. Bei grober Fahrlässigkeit wird im vollen Umfang geleistet – außer wenn Sie Ihre Obliegenheiten nach Ziffer 5.1 oder 5.2 verletzen oder bei Gefahrerhöhungen nach Ziffer 6.5.