Verletzt du in der Hausratversicherung Smart der Allianz eine Obliegenheit, hängen die Folgen vom Verschulden ab: Bei Vorsatz entfällt die Leistung ganz, bei grober Fahrlässigkeit kann sie je nach Schwere gekürzt werden – bis hin zum vollständigen Anspruchsverlust. Zudem besteht ein fristloses Kündigungsrecht.
Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:
- Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, sind wir nicht leistungspflichtig.
- Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen, sind wir berechtigt, die Versicherungsleistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Sie kann gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit:
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Unser Kündigungsrecht
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag verletzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen müssen, gilt: Wir können zusätzlich zu den in Ziffer 5.3 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündigen.
Die Kündigung können wir nur innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.
Was bedeutet das konkret?
Obliegenheiten sind Pflichten, die Sie als versicherte Person einhalten müssen. Halten Sie sich nicht daran, kann das Auswirkungen auf die Leistung haben: Je nachdem, wie schwer das Verschulden wiegt, zahlt die Allianz voll, gekürzt oder gar nicht. Können Sie belegen, dass die Pflichtverletzung sich nicht auf den Schaden oder dessen Bewertung ausgewirkt hat, bleibt die Leistung grundsätzlich erhalten. Zusätzlich kann der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen fristlos gekündigt werden.
Häufige Fragen
Was passiert bei einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung?
Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, ist die Allianz nicht leistungspflichtig.
Welche Folgen hat eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung?
Bei grob fahrlässiger Verletzung ist die Allianz berechtigt, die Versicherungsleistung entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen. Das kann gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Weisen Sie nach, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird die Leistung nicht gekürzt.
Kann ich die Leistung trotz Verstoßes behalten?
Auch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt die Allianz zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Innerhalb welcher Frist kann der Vertrag gekündigt werden?
Die Kündigung kann nur innerhalb eines Monats erklärt werden, nachdem die Allianz von der Verletzung Kenntnis erlangt hat. Sie ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025