Wer den Zahn100-Tarif der Allianz-Krankenzusatzversicherung abschließen möchte, benötigt einen ständigen Wohnsitz in Deutschland sowie eine bestehende Grundabsicherung – etwa über eine gesetzliche Krankenkasse oder die Heilfürsorge. Hier erfahren Sie, welche Voraussetzungen für Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit gelten und was bei deren Wegfall passiert.
Welche Voraussetzung muss die zu versichernde Person bei Abschluss des Tarifs erfüllen (Aufnahmefähigkeit)?
Der Tarif kann nur für Personen abgeschlossen werden, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt.
Welche Eigenschaft muss die versicherte Person während der Versicherung nach diesem Tarif erfüllen und was gilt bei Wegfall dieser Eigenschaft (Versicherungsfähigkeit)?
(1) Grundabsicherung
Die →versicherte Person ist nach diesem Tarif versicherungsfähig, solange für sie eine Grundabsicherung besteht:
- bei einer Krankenkasse im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) oder
- aus der Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder damit ähnlichen Dienstverhältnis
(2) Wegfall der erforderlichen Eigenschaft
Bei Wegfall der Grundabsicherung nach Absatz 1 endet der Tarif für die betroffene →versicherte Person zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung für die →Versicherungsfähigkeit nicht mehr erfüllt ist.
Was bedeutet das konkret?
Um den Zahntarif abschließen zu können, müssen Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben. Während der Vertragslaufzeit ist zusätzlich eine grundlegende Krankenversicherung nötig – entweder über eine gesetzliche Krankenkasse oder über eine beamtenrechtliche Heilfürsorge. Fällt diese Grundabsicherung weg, läuft der Tarif für die betroffene Person zum Monatsende aus. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Wer kann den Tarif Zahn100 abschließen?
Der Tarif kann nur für Personen abgeschlossen werden, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt.
Welche Grundabsicherung muss während der Versicherung bestehen?
Es muss eine Grundabsicherung bei einer Krankenkasse im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) oder aus der Heilfürsorge aus einem beamtenrechtlichen oder damit ähnlichen Dienstverhältnis bestehen.
Was passiert, wenn die Grundabsicherung wegfällt?
Bei Wegfall der Grundabsicherung endet der Tarif für die betroffene versicherte Person zum Ende des Monats, in dem die Voraussetzung für die Versicherungsfähigkeit nicht mehr erfüllt ist.
Wann ist eine Person nach diesem Tarif versicherungsfähig?
Die versicherte Person ist versicherungsfähig, solange für sie eine Grundabsicherung bei einer Krankenkasse nach dem SGB oder aus der Heilfürsorge besteht.