Im Tarif AmbulantBest der Allianz Krankenzusatzversicherung greift eine besondere Regel zur Beitragsanpassung: Eine Anpassung erfolgt erst, wenn die Gegenüberstellung der erforderlichen und der kalkulierten Versicherungsleistungen eine Abweichung von mehr als 10 Prozent ergibt.
Welcher höhere Prozentsatz ist für die Gegenüberstellung der Versicherungsleistungen vereinbart?
Abweichend von Ziffer 1.7.1.1 Absatz 1 Satz 5 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein erfolgt eine Anpassung erst dann, wenn die Gegenüberstellung der erforderlichen und der kalkulierten Versicherungsleistungen für die jeweilige Beobachtungseinheit des Tarifs eine Abweichung von mehr als 10 Prozent ergibt.
Im Übrigen gilt Ziffer 1.7.1.1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein unverändert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Im Tarif AmbulantBest wird die Beitragsanpassung erst dann ausgelöst, wenn ein bestimmter Schwellenwert überschritten wird. Verglichen werden dabei die tatsächlich erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen. Solange die Abweichung 10 Prozent nicht übersteigt, bleibt der Beitrag in diesem Punkt unverändert. Ansonsten gelten die allgemeinen Regelungen zum Baustein weiter.
Häufige Fragen
Ab welcher Abweichung wird der Beitrag im Tarif AmbulantBest angepasst?
Eine Anpassung erfolgt erst dann, wenn die Gegenüberstellung der erforderlichen und der kalkulierten Versicherungsleistungen für die jeweilige Beobachtungseinheit des Tarifs eine Abweichung von mehr als 10 Prozent ergibt.
Was wird bei der Prüfung der Beitragsanpassung gegenübergestellt?
Gegenübergestellt werden die erforderlichen und die kalkulierten Versicherungsleistungen für die jeweilige Beobachtungseinheit des Tarifs.
Von welcher Regelung weicht der Tarif AmbulantBest ab?
Der Tarif weicht von Ziffer 1.7.1.1 Absatz 1 Satz 5 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein ab.
Gelten die übrigen Regelungen zur Beitragsanpassung weiter?
Ja, im Übrigen gilt Ziffer 1.7.1.1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein unverändert.