Im Tarif AmbulantBest der Krankenzusatzversicherung der Allianz müssen Sie mitteilen, wenn ein gesetzlicher oder ein anderer privater Leistungsträger Leistungen für versicherte Aufwendungen erbracht hat – als Nachweis dient die Rechnungskopie mit Erstattungsvermerken.
Wann müssen Sie uns informieren, wenn ein anderer Leistungsträger Leistungen erbracht hat?
Sie müssen uns informieren, wenn ein gesetzlicher oder ein anderer privater Leistungsträger Leistungen für die versicherten Aufwendungen erbracht hat.
Als Nachweis müssen Sie uns die Rechnungskopie mit Erstattungsvermerken des anderen Leistungsträgers vorlegen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine andere Stelle – etwa Ihre gesetzliche oder eine weitere private Versicherung – bereits einen Teil Ihrer Kosten übernommen hat, sollten Sie das dem Versicherer mitteilen. Damit dieser die bereits erfolgte Erstattung nachvollziehen kann, reichen Sie eine Kopie der Rechnung ein, auf der die Erstattungsvermerke des anderen Leistungsträgers erkennbar sind.
Häufige Fragen
Wann muss ich die Allianz über Leistungen anderer Leistungsträger informieren?
Sie müssen informieren, wenn ein gesetzlicher oder ein anderer privater Leistungsträger Leistungen für die versicherten Aufwendungen erbracht hat.
Welchen Nachweis muss ich vorlegen?
Als Nachweis müssen Sie die Rechnungskopie mit den Erstattungsvermerken des anderen Leistungsträgers vorlegen.
Gilt die Informationspflicht auch bei einer weiteren privaten Versicherung?
Ja. Die Informationspflicht gilt, wenn ein gesetzlicher oder ein anderer privater Leistungsträger Leistungen für die versicherten Aufwendungen erbracht hat.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt für den Tarif AmbulantBest der Krankenzusatzversicherung der Allianz.