Der Tarif AmbulantBest der Allianz Krankenzusatzversicherung setzt für die zu versichernde Person bestimmte Voraussetzungen voraus: Der ständige Wohnsitz muss in Deutschland liegen, und es muss ein Anspruch auf Leistungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung bestehen. Hier erfahren Sie, was das für Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit bedeutet.
Welche Voraussetzung muss die zu versichernde Person bei Abschluss des Tarifs erfüllen (Aufnahmefähigkeit)?
Der Tarif kann nur für Personen abgeschlossen werden, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt.
Welche Eigenschaft muss die versicherte Person während der Versicherung nach diesem Tarif erfüllen und was gilt bei Wegfall dieser Eigenschaft (Versicherungsfähigkeit)?
Die versicherte Person ist nach diesem Tarif versicherungsfähig, solange sie Anspruch auf Leistungen aus der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung hat.
Mit Wegfall dieser Eigenschaft endet der Tarif für die betroffene versicherte Person.
Was bedeutet das konkret?
Um den Tarif AmbulantBest abschließen zu können, muss die zu versichernde Person ihren dauerhaften Wohnsitz in Deutschland haben. Während der Laufzeit ist Voraussetzung, dass ein Anspruch auf Leistungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Entfällt dieser Anspruch, läuft der Tarif für die betroffene Person nicht weiter.
Häufige Fragen
Wer kann den Tarif AmbulantBest abschließen?
Der Tarif kann nur für Personen abgeschlossen werden, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt.
Welche Voraussetzung muss während der Versicherung erfüllt sein?
Die versicherte Person ist versicherungsfähig, solange sie Anspruch auf Leistungen aus der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung hat.
Was passiert, wenn der Anspruch auf gesetzliche Krankenversicherung wegfällt?
Mit Wegfall dieser Eigenschaft endet der Tarif für die betroffene versicherte Person.
Was ist der Unterschied zwischen Aufnahme- und Versicherungsfähigkeit?
Die Aufnahmefähigkeit betrifft die Voraussetzung bei Abschluss des Tarifs (ständiger Wohnsitz in Deutschland). Die Versicherungsfähigkeit betrifft die Voraussetzung während der Versicherung (Anspruch auf Leistungen aus der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung).