Im Tarif Zahn100 der Krankenzusatzversicherung der Allianz entscheidet das Alter der versicherten Person über die Beitragsstufe: Nach Ablauf des Monats, in dem sie 21, 31, 41, 51 oder 61 Jahre alt wird, gilt der Beitrag der nächsthöheren Altersstufe – mit einem Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung.
Ab wann müssen Sie den Beitrag für die nächsthöhere Altersstufe zahlen?
Nach Ablauf des Monats, in dem die →versicherte Person 21, 31, 41, 51 oder 61 Jahre alt geworden ist, müssen Sie den Beitrag zahlen, der im Tarif für die nächsthöhere Altersstufe vorgesehen ist.
Wenn sich der Beitrag erhöht, können Sie den Tarif unter den Voraussetzungen von Ziffer 1.9.3 Absätze 1 und 3 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag im Tarif Zahn100 richtet sich nach dem Alter der versicherten Person. Erreicht diese eines der genannten Altersjahre, wechselt sie zum Ende des betreffenden Monats in die jeweils nächsthöhere Altersstufe und zahlt fortan den dafür vorgesehenen Beitrag. Steigt der Beitrag dadurch, besteht die Möglichkeit einer Kündigung unter den genannten Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Bei welchen Altersjahren ändert sich die Beitragsstufe?
Die Beitragsstufe ändert sich, wenn die versicherte Person 21, 31, 41, 51 oder 61 Jahre alt wird.
Ab wann gilt der höhere Beitrag?
Der Beitrag der nächsthöheren Altersstufe ist nach Ablauf des Monats zu zahlen, in dem die versicherte Person das jeweilige Alter erreicht hat.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Wenn sich der Beitrag erhöht, können Sie den Tarif unter den Voraussetzungen von Ziffer 1.9.3 Absätze 1 und 3 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein kündigen.
Wonach richtet sich der Beitrag im Tarif Zahn100?
Der Beitrag richtet sich nach der Altersstufe der versicherten Person, die im Tarif vorgesehen ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022