Im Tarif Zahn100 der Krankenzusatzversicherung der Allianz gilt für das ordentliche Kündigungsrecht eine Besonderheit: Nach einer Mindestversicherungsdauer von zwei Versicherungsjahren können Sie in Textform zum Ende des auf den Zugang folgenden Monats kündigen – auch beschränkt auf einzelne versicherte Personen oder Tarife.
Im Tarif Zahn100 der Krankenzusatzversicherung der Allianz gilt hinsichtlich Ihres ordentlichen Kündigungsrechts folgende Besonderheit:
Unter welchen Voraussetzungen können Sie ordentlich kündigen?
(1) Allgemeine Voraussetzungen
Für Ihre ordentliche Kündigung gilt Ziffer 1.9.3 Absatz 1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein. Sie müssen sie deshalb in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) erklären.
Wenn Sie den Tarif für einzelne →versicherte Personen kündigen, ist die Kündigung nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass die betroffenen versicherten Personen von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt haben.
(2) Ordentliche Kündigung
Für Ihre ordentliche Kündigung gilt Ziffer 1.9.3 Absatz 2 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein nicht. Sie können den Tarif stattdessen zum Ende des Monats kündigen, der auf den Zugang Ihrer Kündigungserklärung folgt.
Es gilt jedoch die →Mindestversicherungsdauer von 2 Versicherungsjahren (Ziffer 1.9.1 Absatz 1 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein). Bitte vergleichen Sie außerdem Ziffer 1.9.2 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein. Dort ist festgehalten, wie sich das Versicherungsjahr bemisst. Dadurch können Sie erstmals im November des zweiten Versicherungsjahrs zum Ablauf der Mindestversicherungsdauer kündigen.
Die Kündigung kann auf einzelne →versicherte Personen oder Tarife dieses Bausteins beschränkt werden.
(3) Ihre weiteren Rechte zur Kündigung oder Aufhebung
Ihre weiteren Rechte zur Kündigung oder Aufhebung des Vertrags nach Ziffer 1.9.3 Absätze 3 bis 5 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein gelten unverändert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2022
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst zusammen: Eine ordentliche Kündigung des Zahntarifs müssen Sie schriftlich in Textform erklären, etwa per Brief, Fax oder E-Mail. Der Tarif läuft zunächst für eine Mindestzeit. Ist diese abgelaufen, endet der Vertrag zum Ende des Monats, der auf den Eingang Ihrer Kündigung folgt. Sie können die Kündigung auch nur für einzelne mitversicherte Personen oder für einzelne Tarife aussprechen. Weitere gesetzlich oder vertraglich vorgesehene Kündigungsmöglichkeiten bleiben davon unberührt.
Häufige Fragen
In welcher Form muss ich meine Kündigung erklären?
Die Kündigung muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per Brief, Fax oder E-Mail.
Wie lange ist die Mindestversicherungsdauer?
Es gilt eine Mindestversicherungsdauer von 2 Versicherungsjahren. Erstmals im November des zweiten Versicherungsjahrs können Sie zum Ablauf der Mindestversicherungsdauer kündigen.
Zu welchem Zeitpunkt endet der Tarif bei ordentlicher Kündigung?
Sie können den Tarif zum Ende des Monats kündigen, der auf den Zugang Ihrer Kündigungserklärung folgt.
Kann ich nur für einzelne Personen kündigen?
Ja, die Kündigung kann auf einzelne versicherte Personen oder Tarife dieses Bausteins beschränkt werden. Bei einzelnen versicherten Personen ist die Kündigung nur wirksam, wenn Sie nachweisen, dass die betroffenen Personen von der Kündigungserklärung Kenntnis erlangt haben.
Bleiben weitere Kündigungsrechte bestehen?
Ja, Ihre weiteren Rechte zur Kündigung oder Aufhebung des Vertrags nach Ziffer 1.9.3 Absätze 3 bis 5 der Allgemeinen Regelungen zum Baustein gelten unverändert.