Beim Tarif Zahn75 der Krankenzusatzversicherung der Allianz ergibt sich der monatliche Beitrag aus dem Versicherungsschein. Erfahren Sie, wie der Beitrag berechnet wird, warum keine Alterungsrückstellung gebildet wird, ab wann höhere Beiträge bei Erreichen einer Altersstufe gelten und in welchen Fällen der Beitrag nur anteilig verlangt wird.
Inhalt dieses Abschnitts:
- Woraus ergibt sich der zu zahlende Beitrag?
- Wie wird der Beitrag berechnet?
- Wird eine Alterungsrückstellung gebildet?
- Ab wann müssen Sie den Beitrag bei Erreichen einer bestimmten Altersstufe zahlen?
- In welchen Fällen können wir den Beitrag nur anteilig verlangen?
- Wo finden Sie weitere Regelungen zur Beitragszahlung?
Woraus ergibt sich der zu zahlende Beitrag?
Der monatlich zu zahlende Beitrag ergibt sich aus dem jeweils gültigen Versicherungsschein.
Wie wird der Beitrag berechnet?
(1) Grundlagen der Beitragsberechnung: Die Beiträge werden nach den in unseren →technischen Berechnungsgrundlagen festgelegten Grundsätzen berechnet.
(2) Risikozuschläge bei Änderung der Beiträge: Bei einer Änderung der Beiträge können wir auch besonders vereinbarte Risikozuschläge entsprechend ändern.
(3) Leistungsausschluss oder Risikozuschlag bei Erweiterung des Versicherungsschutzes: Wenn Sie den Versicherungsschutz erweitern und ein erhöhtes Risiko bei der →versicherten Person vorliegt, können wir für die Erweiterung des Versicherungsschutzes nach unseren für die Risikobewertung maßgeblichen Grundsätzen einen Leistungsausschluss oder einen angemessenen Risikozuschlag verlangen.
Wird eine Alterungsrückstellung gebildet?
Die Beiträge für die Tarife dieses Bausteins enthalten keine Anteile für die Bildung einer →Alterungsrückstellung.
Ab wann müssen Sie den Beitrag bei Erreichen einer bestimmten Altersstufe zahlen?
Wenn in den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) geregelt ist, dass sich der Beitrag erhöht, weil ein bestimmtes Alter erreicht worden ist, müssen Sie den höheren Beitrag nach Ablauf des Monats zahlen, in dem die →versicherte Person dieses Alter erreicht hat. Wenn sich der Beitrag erhöht, können Sie den betroffenen Tarif dieses Bausteins unter den Voraussetzungen von Ziffer 1.9.3 Absätze 1 und 3 kündigen.
In welchen Fällen können wir den Beitrag nur anteilig verlangen?
(1) Kindernachversicherung: Für den Monat, in dem die Versicherung von Neugeborenen oder Adoptivkindern nicht am Monatsersten beginnt, können wir für die betroffene →versicherte Person den Beitrag nur anteilig für jeden versicherten Tag verlangen.
(2) Todesfall: Für den Monat, in dem die →versicherte Person an einem Tag stirbt, der nicht der letzte Tag des Monats ist, können wir für diese Person den Beitrag nur anteilig für jeden versicherten Tag verlangen.
(3) Vorzeitige Vertragsbeendigung: Wenn ein Tarif dieses Bausteins vorzeitig beendet wird, können wir – soweit das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt – nur den Teil des Beitrags verlangen, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. Eine Ausnahme besteht insbesondere, wenn wir wegen einer Verletzung Ihrer Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktreten oder ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten. In diesen Fällen müssen Sie den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zahlen, zu dem Ihnen unsere Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zugeht. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten, weil Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben, können wir eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
(4) Berechnung des Tagesbeitrags: Als Tagesbeitrag gilt jeweils 1/30 des zu zahlenden Monatsbeitrags. Bei der Berechnung des Tagesbeitrags wird jeweils auf volle Cent aufgerundet.
Wo finden Sie weitere Regelungen zur Beitragszahlung?
Die übergreifenden Pflichten zur Beitragszahlung, die für alle Bausteine gelten, sowie die Regelungen zu den Folgen einer Pflichtverletzung finden Sie in Teil B.
Was bedeutet das konkret?
Wie viel Sie monatlich zahlen, steht in Ihrem Versicherungsschein. Der Beitrag wird nach festgelegten Grundsätzen berechnet und kann sich unter bestimmten Voraussetzungen ändern – etwa bei Risikozuschlägen oder wenn Sie Ihren Schutz erweitern. Für diesen Baustein wird keine Alterungsrückstellung gebildet. In einzelnen Situationen – etwa bei einer Kindernachversicherung, im Todesfall oder bei vorzeitigem Vertragsende – zahlen Sie den Beitrag nur anteilig für die tatsächlich versicherten Tage.
Häufige Fragen
Woraus ergibt sich mein monatlicher Beitrag?
Der monatlich zu zahlende Beitrag ergibt sich aus dem jeweils gültigen Versicherungsschein.
Wird beim Tarif Zahn75 eine Alterungsrückstellung gebildet?
Nein. Die Beiträge für die Tarife dieses Bausteins enthalten keine Anteile für die Bildung einer Alterungsrückstellung.
Ab wann muss ich einen höheren Beitrag bei Erreichen einer Altersstufe zahlen?
Wenn in den Tarifbedingungen (Teil A Ziffer 2) geregelt ist, dass sich der Beitrag durch Erreichen eines bestimmten Alters erhöht, zahlen Sie den höheren Beitrag nach Ablauf des Monats, in dem die versicherte Person dieses Alter erreicht hat.
Wann wird der Beitrag nur anteilig verlangt?
Bei Kindernachversicherung, im Todesfall sowie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung kann der Beitrag anteilig für jeden versicherten Tag verlangt werden. Als Tagesbeitrag gilt jeweils 1/30 des zu zahlenden Monatsbeitrags, wobei auf volle Cent aufgerundet wird.
Wo finde ich weitere Regelungen zur Beitragszahlung?
Die übergreifenden Pflichten zur Beitragszahlung, die für alle Bausteine gelten, sowie die Regelungen zu den Folgen einer Pflichtverletzung finden Sie in Teil B.